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Silvesterfeuerwerk

Bild: hfr

Scharbeutz. Zum Jahreswechsel werden wieder zahlreiche Raketen in den nächtlichen Himmel steigen. Die alljährliche Silvesterfreude wird allerdings immer wieder durch Unfälle und Brände getrübt, die durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden. Die Gemeinde Scharbeutz weist deshalb auf Folgendes hin: Generell gilt ein Abbrennverbot jeglicher Feuerwerkskörper im Umkreis von Kirchen und Altenheimen. Auch reetgedeckte Häuser genießen diesen besonderen Schutz, da sie als besonders brandgefährdet gelten. Im Umkreis von 200 Metern ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 verboten. Darüber hinaus ist das Zünden von Feuerwerken innerhalb und auf Grund ihrer Fernwirkung in der näheren Umgebung von Naturschutzgebieten und europäischen Vogelschutzgebieten generell verboten. Hier ist ein Mindestabstand von 500 Metern einzuhalten.

Unabhängig hiervon sollte in der Silvesternacht insbesondere auch auf Tiere Rücksicht genommen werden. „Knallerfreie Zonen“ sollten alle Orte sein, an denen sich Tiere aufhalten. So sollten mit Rücksicht auf Wildtiere keine Feuerwerke am Waldrand, in Parkanlagen oder an Uferregionen gezündet werden. Auch in der Nähe von Häusern von Tierbesitzern, Stallungen, Koppeln und Weiden sollte hierauf verzichtet werden. (red)


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