

Abnahmetermin mit sachverständiger Hilfe gut vorbereiten
Es lohnt sich daher, den Abnahmetermin ernst zu nehmen und gut vorzubereiten. Idealerweise beginnt man damit bereits frühzeitig während der Bauphase. Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle überprüft ein unabhängiger Sachverständiger, zum Beispiel ein BSB-Bauherrenberater, den Baufortschritt regelmäßig und kontrolliert ihn auf Baumängel. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu viele Infos und Ansprechpartneradressen. Ein solches Vorgehen schafft Transparenz von Anfang an und vieles, was es zu bemängeln gälte, kann bereits im Vorfeld erledigt werden. Zudem kennt der Berater die Baustelle und kann in einem Termin einige Tage vor der Abnahme nochmals gezielte Überprüfungen vornehmen.
Abnahmeprotokoll selbst erstellen, keine „konkludente Abnahme“ riskieren
Der Sachverständige kann auch die Abnahme selbst begleiten. Es wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuelle Nachbesserungsansprüche festgehalten werden. Diese Ansprüche müssen dann innerhalb der fünf Jahre Gewährleistungszeit eingefordert werden. Vorformulierte Vertragsmuster des Bauunternehmens können den Auftraggeber unzulässig benachteiligen. Am besten sollte man sie deshalb nicht akzeptieren und nicht unterschreiben, sondern auf die Unterzeichnung des selbst erstellten Abnahmeprotokolls bestehen. Auch das Risiko einer sogenannten „konkludenten Abnahme“ sollte vermieden werden, rät Erik Stange. Sie lässt sich mit einem „schlüssigen Verhalten“ des Bauherrn begründen, wenn er etwa das Haus längere Zeit nutzt, ohne Beanstandungen zu äußern, oder wenn er die Schlussrechnung abschlagsfrei begleicht. (djd)