Und so geht‘s: Was es beim Restaurantbesuch zu beachten gibt
Und so geht‘s:
Was es beim Restaurantbesuch zu beachten gibt
Abstand, Mundschutz und Reservierungen - so steht dem Restaurantbesuch nichts im Wege.
Voraussetzung für die Öffnung von gastronomischen und Beherbergungsbetrieben ab dem 18. Mai ist, dass sie ein Hygienekonzept erstellen, mit dem sie die notwendigen Vorkehrungen zur Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus treffen (der reporter berichtete).
Welche Mindestanforderungen an diese Konzepte gestellt werden, hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus nun in einem Leitfaden bekanntgegeben. Grundsätzlich gelten natürlich auch hier die seit Wochen geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Außerdem gibt es aber noch weitergehende Anforderungen. Wir haben die wichtigsten Vorgaben aufgelistet:
- Maskenempfehlung für Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand).
- Anmelde- bzw. Reservierungspflicht, um den Gästefluss zu steuern. Angegeben werden muss Namen, Anschrift und soweit vorhanden Telefonnummer und E-Mail-Adresse, um im Infektionsfall Kontakte nachverfolgen zu können. Bei Spontanbesuchen ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend.
- Begegnungsverkehr zwischen den Gästen vermeiden durch Gästesteuerung vor allem im Eingangs- und Ausgangsbereich, auf Fluren, an Aufzügen, in Treppenhäusern, in Toilettenanlagen etc..
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den besetzten Stühlen von einem Tisch zu den besetzten Stühlen des nächsten Tisches ist zu gewährleisten. Das gilt für den Innen- und Außenbereich. Bei Einsatz von geeigneten physischen Barrieren (Plexiglaswänden), die die Länge/Breite der Tische ausreichend abdecken und hoch genug sind, um direkte Tröpfcheninfektion zwischen den Tischen zu vermeiden, können die Abstände zwischen den besetzten Stühlen an den Tischen auch weniger als 1,5 Meter betragen.
- Die Gästezahl der gleichzeitig anwesenden/bewirteten Gäste darf 50 Personen nicht überschreiten, es sei denn, es liegt ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vor, in dem dargelegt wird, dass Abstands- und Hygieneregeln (insbesondere in den Toilettenanlagen) auch bei Betrieb mit mehr als 50 Gästen gleichzeitig umgesetzt werden können.
- Schließzeit: Die Betriebe müssen um spätestens 22:00 Uhr schließen.
- Alkohol: Die Betreiber lassen keinen übermäßigen Alkoholkonsum zu.
- Buffets sind nicht erlaubt. Gäste dürfen ausschließlich am Tisch bedient werden.
- Im Self-Service können nur fertige Tellergerichte ausgegeben werden.
- Gegenständen zur gemeinsamen Nutzung durch die Gäste (Speisekarten, Tabletts, Servietten, Menagen etc.) sollten auf ein Minimum reduziert werden und einer desinfizierenden Reinigung zugänglich sein.
- Lüften: Die Räumlichkeiten, in denen sich Gäste oder Mitarbeiter aufhalten, sind regelmäßig zu lüften (Frischluftzufuhr).
- Toilettennutzung: Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen, die sich an der Größe des Toilettenraums orientiert. Ferner sind Gästetoiletten in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsspender werden bereitgestellt. (red/gm)