Gesche Muchow

Steuerliche Änderungen in 2026

Bild: HFR

Mit dem Jahreswechsel auf 2026 treten in Deutschland zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Ziel ist es, private Haushalte zu entlasten, Anreize für Arbeit, Mobilität und Klimaschutz zu setzen und ehrenamtliches Engagement stärker zu würdigen. Viele der Maßnahmen wirken sich direkt auf das Einkommen und den Alltag der Menschen aus.

Mehr steuerfreies Einkommen durch höheren Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende. Verheiratete profitieren vom doppelten Betrag. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt vollständig steuerfrei. Gleichzeitig wird der Einkommensteuertarif angepasst, um sogenannte kalte Progression zu vermeiden. Das bedeutet, dass Lohnerhöhungen nicht allein durch steigende Steuersätze aufgezehrt werden sollen.

Auch Familien werden weiter entlastet. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat und Kind. Zusätzlich erhöht sich der Kinderfreibetrag auf insgesamt 9.756 Euro. Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag für die Eltern günstiger ist.

Entlastung für Pendlerinnen und Pendler

Ab 2026 gilt eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Die Neuregelung sorgt insbesondere bei kürzeren Arbeitswegen für eine stärkere steuerliche Entlastung. Für Menschen mit geringem Einkommen bleibt außerdem die Mobilitätsprämie bestehen.

Steuerliche Vorteile für klimafreundliche Mobilität

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bei der Kfz Steuer wird bis Ende 2035 verlängert. Damit setzt der Gesetzgeber weiterhin auf Anreize für klimafreundliche Mobilität. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus laut Bundesfinanzministerium eine Entlastung von rund 45 Millionen Euro.

Arbeiten im Rentenalter wird attraktiver

Mit der Einführung der sogenannten Aktivrente sollen ältere Menschen stärker im Arbeitsleben gehalten werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, kann ab 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Diese Regelung soll einerseits den Fachkräftemangel abmildern und andererseits Menschen im Ruhestand mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen.

Entlastung für Gastronomie und Gäste

Ab 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen wieder dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Getränke sind davon ausgenommen. Die Maßnahme soll Gastronomiebetriebe stabilisieren und langfristig auch die Preisentwicklung für Gäste dämpfen.

Ehrenamtliches Engagement stärker anerkannt

Freiwilliges Engagement wird steuerlich besser gestellt. Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro pro Jahr. Die Übungsleiterpauschale erhöht sich auf 3.300 Euro. Damit können Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit künftig in größerem Umfang steuerfrei bleiben. Ziel ist es, das Ehrenamt attraktiver zu machen und bürokratische Hürden gering zu halten.

Förderung von Forschung und Entwicklung

Auch Unternehmen profitieren von den Änderungen. Der Höchstbetrag der steuerlichen Forschungszulage wird auf 12 Millionen Euro angehoben. Damit will der Gesetzgeber Investitionen in Forschung und Entwicklung stärken und die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland fördern.

Was bringen diese Änderungen?

Die steuerlichen Änderungen ab 2026 bringen für viele Bürgerinnen und Bürger spürbare Entlastungen. Höhere Freibeträge, bessere Pendlerpauschalen und gezielte Förderungen für Familien, Ehrenamtliche und ältere Beschäftigte wirken sich direkt im Alltag aus. Gleichzeitig setzt der Staat Anreize für klimafreundliche Mobilität und wirtschaftliche Innovation. Ein frühzeitiger Überblick über die Neuerungen hilft dabei, die eigenen Finanzen besser zu planen. (red/gm)


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