Kristina Kolbe

Steuern im Alltag: Worauf Arbeitnehmende und Gewerbetreibende achten sollten

Ohne Hilfe bleibt die Steuererklärung für viele eine Herausforderung.

Ohne Hilfe bleibt die Steuererklärung für viele eine Herausforderung.

Bild: Adobe Stock

Die jährliche Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht, doch sie birgt häufig auch die Chance auf eine Rückzahlung oder eine geringere Belastung. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Gewerbetreibende können durch das richtige Nutzen von Abzugsmöglichkeiten ihr Budget spürbar entlasten.

Ein zentraler Punkt sind die Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Während Arbeitnehmer etwa Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur oder Büromaterial absetzen können, dürfen Gewerbetreibende nahezu alle betrieblich veranlassten Kosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen Ausgaben für Geschäftsräume, Büroeinrichtung, Fachsoftware, Telefon und Internet ebenso wie Fahrt- oder Reisekosten.

Auch die Arbeit von zu Hause spielt eine Rolle. Wer im Homeoffice tätig ist, kann pauschale Beträge ansetzen. Für Selbstständige, die ein separates Arbeitszimmer nachweisen können, besteht sogar die Möglichkeit, anteilige Miet- und Nebenkosten steuerlich geltend zu machen.

Für Fahrten und Mobilität gilt: Arbeitnehmende profitieren von der Entfernungspauschale, während Gewerbetreibende zusätzlich den tatsächlichen Aufwand für betriebliche Fahrten, etwa mit einem Firmenwagen oder über ein Fahrtenbuch, abrechnen können. Fortbildungen, Seminare oder Kurse, die für die eigene Tätigkeit relevant sind, sind ebenfalls abzugsfähig.

Auch besondere Belastungen spielen eine Rolle. Dazu gehören zum Beispiel Umzugskosten aus beruflichen Gründen, Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden oder bestimmte Versicherungen. Gewerbetreibende können darüber hinaus Rücklagen für Investitionen bilden oder steuerliche Freibeträge für kleine und mittlere Unternehmen nutzen.

Viele schöpfen ihre Möglichkeiten nicht voll aus, sei es aus Unkenntnis oder Unsicherheit. Hier kann professionelle Beratung helfen. Steuerberaterinnen und Steuerberater prüfen die individuelle Situation, kennen aktuelle Änderungen im Steuerrecht und sorgen dafür, dass keine Vergünstigungen übersehen werden. Wer sich frühzeitig informiert, erhöht die Chancen auf eine Entlastung und schafft Sicherheit in einem oft komplexen Bereich. (red)

Typische Abzugsmöglichkeiten im Überblick

Arbeitnehmende: Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungs- und Umzugskosten, Gewerkschaftsbeiträge.

Gewerbetreibende: Betriebsausgaben für Büro, IT und Kommunikation, Reisekosten, anteilige Miet- und Nebenkosten fürs Arbeitszimmer, Weiterbildung, Versicherungen, Investitionsrücklagen.


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