Gesche Muchow

Viele zahlen zuviel für die Kfz-Versicherung

Der Herbst ist da und wie in jedem Jahr, kommt mit den fallenden Blättern die Zeit, in der es möglich ist, die Kfz-Versicherung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Denn leider kann man nicht zu jeder Zeit eine neue KFZ- Versicherung abschließen.
 
1. Neuzulassung beziehungsweise Fahrzeugwechsel: Wenn man ein neues Fahrzeug kauft, kann man sich für eine Versicherung seiner Wahl entscheiden. Ob das Auto neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle.
 
2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Sobald die Versicherungsbeiträge vom Versicherer erhöht werden, gbt es ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch nur so lange diese Erhöhung nicht durch eine Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse aufgrund eines Schadenfalls geschehen ist.
 
3. Sonderkündigungsrecht im Schadensfall: Auch im Schadensfall verfügt der Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man die Entscheidung des Versicherers über die Schadensregulierung erhalten haben. Sollte man mit dieser nicht zufrieden sein, kann man von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
 
4. Fristgerechte Kündigung zum 30. November eines Jahres: Zum Ende jedes Versicherungsjahres kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für den Regelfall, dass das Jahr zusammen mit dem kalendarischen am 31. Dezember endet, ist also eine Kündigung zum 30. November 2016 möglich.
 
In all diesen Fällen kann man aus der aktuellen KFZ-Versicherung austreten. Bei der dynamischen Marktsituation empfiehlt sich daher eine kritische Prüfung und Analyse der anfallenden Kosten, da man häufig bares Geld sparen kann. (red)


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