Viele zahlen zuviel für die Kfz-Versicherung
Der Herbst ist da und wie in jedem Jahr, kommt mit den fallenden Blättern die
Zeit, in der es möglich ist, die Kfz-Versicherung einer eingehenden Prüfung zu
unterziehen. Denn leider kann man nicht zu jeder Zeit eine neue KFZ-
Versicherung abschließen.
1. Neuzulassung beziehungsweise Fahrzeugwechsel: Wenn man ein neues Fahrzeug
kauft, kann man sich für eine Versicherung seiner Wahl entscheiden. Ob das Auto
neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle.
2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Sobald die
Versicherungsbeiträge vom Versicherer erhöht werden, gbt es ein
Sonderkündigungsrecht. Jedoch nur so lange diese Erhöhung nicht durch eine
Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse aufgrund eines Schadenfalls geschehen
ist.
3. Sonderkündigungsrecht im Schadensfall: Auch im Schadensfall verfügt der
Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt ab dem Zeitpunkt, an dem
man die Entscheidung des Versicherers über die Schadensregulierung erhalten
haben. Sollte man mit dieser nicht zufrieden sein, kann man von dem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
4. Fristgerechte Kündigung zum 30. November eines Jahres: Zum Ende jedes
Versicherungsjahres kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für
den Regelfall, dass das Jahr zusammen mit dem kalendarischen am 31. Dezember
endet, ist also eine Kündigung zum 30. November 2016 möglich.
In all diesen Fällen kann man aus der aktuellen KFZ-Versicherung austreten.
Bei der dynamischen Marktsituation empfiehlt sich daher eine kritische Prüfung
und Analyse der anfallenden Kosten, da man häufig bares Geld sparen kann.
(red)