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Fortbildungsveranstaltung des Technischen Hilfswerks (THW).

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Der THW-Sprengberechtigten auf dem Gelände des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein.

Der THW-Sprengberechtigten auf dem Gelände des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein.

Foto: hfr / THW

Oldenburg. (er) Der langjährige Sprengberechtigte des THW-Ortsverbandes Oldenburg, Einar Riede, besuchte jetzt im Rahmen einer Fortbildung beim Landeskriminalamt die Dienststelle des Kampfmittelräumdienstes Schleswig-Holstein.
Um im Bedarfsfall unter Einsatz von Sprengmitteln Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden, sind regelmäßige Übungen ein gesetzlicher Bestandteil der umfangreichen Sprengausbildung in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Für den Sprengspezialisten war es nach 42 Jahren ehrenamtlicher Mitarbeit im THW die letzte Veranstaltung dieser Art. Aufgrund des „Generationenüberganges“ innerhalb der Gesellschaft, ziehen sich auch die lebensälteren THW-Helfenden sukzessive aus dem aktiven Dienstgeschehen zurück.
So wurde die Gelegenheit noch einmal genutzt, um verschiedene Sprengverfahren an unterschiedlichen Materialien anzuwenden.
Der Einsatz von Sprengmitteln ist z.B. bei akuten Windbrüchen denkbar, sofern die Arbeit mit einer Motorsäge unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit nicht vertretbar erscheint. Weiterhin können Mauerdurchbrüche zur Personenrettung oder als Rauchgasabzugsöffnungen bei Schadenfeuern erstellt werden.
Auch der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen zur Schadendarstellung bei Übungen und anderen Ausbildungsveranstaltungen kann durch das Technische Hilfswerk durchgeführt werden.
Das THW stellt mit seinen dislozierten Fachgruppen „Sprengen“ neben der Bundeswehr und der Bundespolizei die einzige Sprengkomponente in der Gefahrenabwehr. „Es sind eine Vielzahl von Ausbildungen zu absolvieren sowie regelmäßige Fortbildungen erforderlich, um im Bereich Sprengen aktiv tätig sein zu dürfen“, so der Sprengberechtigte. Die durchgeführte Veranstaltung wurde am Ende des Tages von allen Beteiligten als sehr positiv beurteilt und zeigte einmal mehr, die gute Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden.

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