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Marlies Henke

Apotheke aktuell: Impfzertifikate und Bürgertests

„Die Apotheken stellen sich seit Beginn der Pandemie immer wieder auf neue Herausforderungen ein und bieten ihre Leistungen flächendeckend an“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Hier einige Beispiele, zu denen wir aktuell informieren:
 
Bürgertests
Jede vierte Apotheke in Deutschland bietet kostenlose Bürgertests für das Coronavirus SARS-CoV-2 an. Millionen Menschen in Deutschland können sich somit auf ein flächendeckendes Angebot von zertifizierten Antigen-Schnelltests durch öffentliche Apotheken verlassen. Bund und Länder hatten mit Wirkung zum 12. Januar vereinbart, den Zugang zur Gastronomie auf solche Geimpfte und Genesene (2G) zu beschränken, die zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nachweisen können (2G+). „Die Bürgertests durch geschultes Fachpersonal sind ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das Coronavirus“, so Mathias Arnold. Dabei ist die Durchführung der Antigentests ein freiwilliges Angebot jeder Apotheke. Wer kein Testzertifikat benötigt und sich nur im privaten Umfeld testen will, kann auch Selbsttests in Apotheken erwerben. „In der Vorweihnachtszeit war die Versorgung mit Selbsttests deutschlandweit recht schwierig, aber die Lage hat sich inzwischen zum Glück bei Verfügbarkeit und Lieferzeit wieder etwas entspannt.“
 
Impfzertifikate
Immer häufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt. Wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, erklärt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands.
Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen stellen digitale COVID-19-Zertifikate aus. Dabei müssen die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit das Zusammenspiel der verschiedenen Systeme funktioniert. Auf den Impfzertifikaten werden Impfdatum, Impfstoff und persönliche Daten des Geimpften vermerkt. Zusätzlich ist die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen vermerkt, also zum Beispiel 3 von 3. Dittrich: „Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen.“
Nach den Ausstellungsregeln führen ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von Impfzertifikaten. So wird eine dritte Impfung nach Abschluss einer Grundimmunisierung mit zwei Injektionen als Impfung 3 von 3 eingetragen. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, zum Beispiel mit COVID-19-Vaccine Janssen von Johnson und Johnson, erhalten die Impflinge ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 1 von 1. Eine Auffrischungsimpfung wird als Impfung 2 von 2 zertifiziert.
 
COVID-19-Genesenenzertifikat
Die Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion hingegen kann nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändert eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.
 
Immunkarte
Viele Apotheken bieten gegen eine Gebühr auch eine Immunkarte im Scheckkartenformat an, die eine praktische Alternative zum digitalen Impfnachweis darstellt. Die Immunkarte zeigt den EU-weit gültigen Impf-QR-Codes des Robert Koch-Instituts sowie rückseitig denselben QR-Code, der in der CovPass-App oder Corona-Warn-App abgebildet ist. Damit lässt sich der Impfstatus verlässlich ausweisen, auch wenn der Handyakku sich mal verabschiedet. Um eine Immunkarte zu bekommen, benötigt man das digitale Impfzertifikat, das ebenfalls in Apotheken erhältlich ist. (red/ABDA/he)


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