Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
28.12.2022
Amt Lensahn. Das Verbot gilt in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden sowie im Bereich brandempfindlicher Einrichtungen in den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen, Lensahn und Riepsdorf. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk mit Flug- oder Steigwirkung zum…














