Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände
27.12.2025
Lensahn. Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden sowie im Bereich brandempfindlicher Einrichtungen in den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Manhagen, Lensahn und Riepsdorf. Gemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom…














