Unerlaubtes Verbrennen von Abfällen
29.03.2018
Kasseedorf. Dass Teppiche, Styropordämmung, Bitumenpappe, Kabel, Kleiderbügel und Ähnliches keine Gartenabfälle sind, und somit auch nicht zu Hause verbrannt werden dürfen, musste ein Grundstücksbesitzer aus Kasseedorf wohl erst lernen. Mehrere Haufen mit Abfällen, darunter auch…














