Reporter Timmendorf

Polizei und Ordnungsamt: Gemeinsame Kontrollen auf den Promenaden

Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee. Mit Beginn der Haupturlaubssaison intensivieren die Polizeistation Timmendorfer Strand und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Gemeinde Timmendorfer Strand ihre gemeinsamen Kontrollen auf den Strandpromenaden in Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee. Ziel der Aktion ist es, die Sicherheit der zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen und auf das bestehende Radfahrverbot auf den Promenaden hinzuweisen.
Gerade in den Sommermonaten steigt die Zahl der Menschen auf den Promenaden erheblich. Gleichzeitig nehmen auch Radfahrende, Pedelec- und E-Bike-Nutzer zu. Durch die höheren erreichbaren Geschwindigkeiten erhöht sich das Risiko schwerer Unfälle bei Zusammenstößen mit Fußgängern oder im Begegnungsverkehr zwischen Radfahrenden. Aus diesem Grund wird die Einhaltung der Verkehrsregeln verstärkt kontrolliert.
Das Radfahren auf den Promenaden ist bereits seit 2021 nicht mehr erlaubt. Vielen Radfahrenden scheint dies inzwischen allerdings bewusst zu sein: Während der Kontrollen in der vergangenen Woche, bei denen die Presse dabei war, haben die meisten Radfahrer ihr Zweirad geschoben. Zusätzlich weisen neue Plakate entlang der Promenade auf die geltenden Regelungen hin.
„Meine subjektive Wahrnehmung ist, dass dadurch mittlerweile mehr Leute ihr Rad schieben,“ meint Michèl Soltmann, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit bei der Gemeinde Timmendorfer Strand.
Die Gemeinde macht nochmals darauf aufmerksam, dass das blaue Verkehrszeichen „Gehweg“ das Radfahren grundsätzlich ausschließt. Ein zusätzliches Verkehrszeichen „Radfahren verboten“ ist deshalb nicht erforderlich und darf auch nicht zusätzlich angebracht werden. Viele Radfahrer vermissen nämlich ein Verbotsschild.
Ausnahmen für das Fahren mit Rad gelten lediglich für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Begleitpersonen dürfen mit dem Fahrrad fahren, wenn sie ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr begleiten.
Wer dennoch unerlaubt mit dem Fahrrad auf der Promenade fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen. Bei einer Behinderung erhöht sich dieses auf 30 Euro, bei einer Gefährdung auf 35 Euro und bei einem Unfall infolge des Verstoßes auf 40 Euro. Für E-Scooter beträgt das Verwarnungsgeld beim unzulässigen Befahren eines Gehwegs in der Regel 15 Euro.
Meistens bleibt es aber bei einer freundlichen Ermahnung. „Ich habe die Mitarbeiter gebeten, die Kontrollen mit Augenmaß durchzuführen“, berichtet Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke (FDP).
Die bisherigen Kontrollen stießen bei vielen Urlaubern und Einheimischen auf Zustimmung. Vorbeigehende Fußgänger begrüßten die Präsenz von Polizei und Ordnungsdienst. Nur können diese Kontrollen natürlich nicht von morgens bis abends auf der gesamten Länge der Strandpromenaden durchgeführt werden.
Für Radfahrende steht mit der seit Juli 2022 eingerichteten Fahrradstraße zwischen Niendorf/Ostsee und Timmendorfer Strand eine attraktive Alternative zur Verfügung. Sie verläuft vom Meerwasserhallenbad in Niendorf/Ostsee bis zur Strandstraße/Poststraße sowie vom sogenannten Chinateller im Zentrum Timmendorfer Strands bis zur Ostsee-Therme. In der Fahrradstraße gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, Radfahrende genießen dort Vorrang.
Was viele nicht wissen: Die Strand­allee zwischen der Ortsgrenze Nien­dorf/Ostsee und dem Zentrum Timmendorfer Strands ist keine Fahrradstraße. Radfahrende dürfen dort zwar entgegen der Einbahnstraße fahren, haben jedoch keinen Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr und müssen ein Überholen ermöglichen. Auch hier gilt Tempo 30.
Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden ihre gemeinsamen Kontrollen in den kommenden Tagen und Wochen fortsetzen. Neben den Strandpromenaden werden im Rahmen des Streifendienstes auch weitere Gehwege wie die Kurpromenade und öffentliche Bereiche im Gemeindegebiet überwacht. Ziel bleibt es, ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu fördern und die Sicherheit auf den stark frequentierten Promenaden nachhaltig zu erhöhen. (rk)

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