Sind Sie in Impfgruppe 3?

Gesche Muchow 2951
Ab dem 6. Mai sind wieder Impftermine in Schleswig-Holstein verfügbar. Ab dem 10. Mai ist nun auch die Prioritätsgruppe 3 impfberechtigt.

Ab dem 6. Mai sind wieder Impftermine in Schleswig-Holstein verfügbar. Ab dem 10. Mai ist nun auch die Prioritätsgruppe 3 impfberechtigt.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. In der nächsten Woche starten die Impfungen für Personen der Prio-Gruppe 3. Ab Donnerstag (6. Mai) sind wieder online Termine buchbar.
 
Ab dem 10. Mai können auch impfberechtigte Personen aus der Prioritätsgruppe 3 eine Corona-Schutzimpfung erhalten (der reporter berichtete). Dazu gehören Personen über 60, Menschen, die in besonders relevanten Positionen oder Einrichtungen tätig sind oder Personen, die unter bestimmten Erkrankungen leiden (genauere Informationen siehe unten). Der Schwerpunkt der Impfungen liegt inzwischen in den Arztpraxen. Rund 80 Prozent der Erstimpfungen erfolgen dort aktuell. Die Praxen kontaktieren ihre Patient:innen zwecks Terminvereinbarung.
 
Neue Termine buchbar
Ab Donnerstag, dem 6. Mai, 17 Uhr, können auch wieder online unter www.impfen-sh.de Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren von Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 gebucht werden. Rund 65.000 Termine stehen für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai in den Impfzentren zur Verfügung. Die Praxen erhalten in diesem Zeitraum mindestens 165.565 Impfdosen.
 
Ärzt*innen im niedergelassenen Bereich können zusätzlich auch Bürger*innen ab 60 Jahren ein Impfangebot mit dem Impfstoff von AstraZeneca machen, wenn nach ärztlichem Ermessen keine Personen verfügbar sind, die dringlicher eine Impfung benötigen.
 
Knapp 26 Prozent Erstimpfungen
Laut Bundesgesundheitsministerium haben bisher 752.085 Personen in Schleswig-Holstein mindestens eine Erstimpfung erhalten (Stand: 30. April). Das entspricht rund 25,9 Prozent der Bevölkerung. 239.140 Menschen sind bereits zum zweiten Mal geimpft worden, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 8,2 Prozent.
 
Diese Personen gehören zur Prioritätsgruppe 3
• Personen, die 60 Jahre und älter sind.
• Personen mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen; Immundefizienz oder HIV-Infektion; Autoimmunerkrankungen: rheumatologische Erkrankungen; Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie; Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen; Asthma bronchiale; chronisch entzündliche Darmerkrankung; Diabetes mellitus ohne Komplikationen; Adipositas (BMI über 30).
• Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
• Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.
• Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position: in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
• Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
• Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
• Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.
• Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
• Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind.
• Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
 
Weitere Informationen sowie die aktuellen Fallzahlen finden Sie auch tagesaktuell in unserem Corona-Newsticker. (red/gm)