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Einwohnerversammlung zum Thema Ausbaubeiträge

Neustadt in Holstein. Landauf landab ringen Gemeinde- und Stadtvertreter um die Königsfrage, ob und wie Bürgerinnen und Bürger an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt werden. Das Land Schleswig-Holstein hat es den Gemeinden mittlerweile freigestellt, ob sie Beiträge erheben oder nicht, aber damit auch die Kommunen zwischen zwei Stühle gesetzt. De facto können im Land nur wenige Gemeinden und Städte auf diese Einnahmequelle verzichten. Zu den Alternativen - Ausbaubeiträge wie sie sind, wiederkehrende Beiträge, höhere Grundsteuer oder ersatzlose Abschaffung - wird in der Stadt Neustadt Professor Dr. Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und einer der gefragtesten Referenten bei einschlägigen Vortragsveranstaltungen, die jeweiligen Vor- und Nachteile aufzeigen.

Hierzu lädt Bürgervorsteher Sönke Sela alle Interssierten zu einer Einwohnerversammlung am Donnerstag, dem 15. September um 19 Uhr in der Aula an der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule, Schulstraße 2, ein.

 

Tagesordnungspunkte: Eröffnung der Einwohnerversammlung (Feststellung der Zahl der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner; Anträge zur Tagesordnung), Vortrag zum Thema Straßenausbaubeiträge, Referent: Prof. Dr. Arndt.

 

Die Tagesordnung kann von der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 50 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind.

In der jeweiligen Erörterung der Tagesordnungspunkte ist den Einwohnerinnen und Einwohnern hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Der Bürgervorsteher kann als Leiter der Einwohnerversammlung die Redezeit hierzu je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist.

Vor der offenen Abstimmung über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung sind diese schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn sie die Stimmenmehrheit der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner erhalten.

Das Ergebnis der Abstimmung bindet die Gremien der Stadt nur insoweit, sich mit der Angelegenheit befassen zu müssen. Es handelt sich nur um ein Meinungsbild der Anwesenden, letztlich entscheiden die zuständigen Gremien ohne jegliche Bindung an das Abstimmungsergebnis in der Einwohnerversammlung. Angenommene Anregungen und Vorschläge, die von den zuständigen entscheidungsbefugten Gremien der Stadt behandelt werden müssen, sollen diesen spätestens zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. (red)


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