Seitenlogo
Petra Remshardt

Maskenpflicht entfällt in ganz Ostholstein

Die Maskenpflicht entfällt ab Montag in Straßen, Fußgängerzonen, vor Geschäften und auf Parkplätzen.

Die Maskenpflicht entfällt ab Montag in Straßen, Fußgängerzonen, vor Geschäften und auf Parkplätzen.

Weitere landesweite Lockerungen ab Montag
 
 
Ostholstein. Die derzeit gültige Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen wird nicht verlängert und läuft in der Nacht zu Montag aus.
 
Die Maskenpflicht entfällt damit größtenteils. Ab Montag, dem 14. Juni muss wegen der deutlich verbesserten Infektionslage ein Mund-Nasen-Schutz nur noch in Ausnahmefällen getragen werden (im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und in Gaststätten). Dennoch wird im Hinblick auf die als besorgniserregend eingestuften Virusvarianten, vor allem der Variante Delta, vom Kreis Ostholstein weiter darauf hingewiesen, dass das Tragen einer Maske auch im Freien dort sinnvoll erscheint, wo die notwendigen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
 
 
Lockerungen in ganz Schleswig-Holstein
 
Auch die Landesregierung hat sich am Freitag auf weitere Öffnungsschritte ab Montag verständigt. So gilt die Maskenplicht landesweit ab Montag auf Parkplätzen und vor Geschäften nicht mehr. Auch bei Ferienfreizeiten wird die Maskenpflicht innerhalb der Gruppen aufgehoben.
 
Mit einem entsprechenden Hygienekonzept dürfen ab der kommenden Woche auch Schwimm- und Spaßbäder wieder ihre Tore für alle öffnen. Bislang war hier lediglich das Bahnenschwimmen und Schwimmkurse erlaubt.
 
Bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben dürfen innen bis zu 500 und außen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Wenn mehr als zehn erwachsene oder mehr als 25 Kinder in Innenräumen gleichzeitig Sport treiben, benötigen sie weiterhin einen aktuellen Test (außer es stehen mehr als 80 qm pro Person zur Verfügung).
 
Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge) dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 125 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 250 Personen draußen stattfinden.
Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen usw.) sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 500 Personen möglich, draußen mit bis zu 1.000.
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 500 (Innenbereich) bzw. 1.000 Personen (draußen) möglich.
 
 
Darbietungen von Laienchören vor Publikum sind nun innerhalb geschlossener Räume wieder zulässig, wenn alle Musizierenden getestet sind. Bei Versammlungen und Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 1.000 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 500.
 
Der Besuch von Saunen, Dampfbädern und Whirlpools – bislang nur einzeln oder gleichzeitig durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts gestattet – wird unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln ermöglicht.
 
Betriebskantinen, in denen nur Betriebsangehörige und keine auswärtigen Gäste bewirtet werden, sind von der Testverpflichtung ausgenommen.
 
 
Alkoholverbot in Neustadt wird aufgehoben
 
Die Stadt Neustadt informiert, dass das vor einigen Tagen ausgesprochene Alkoholverbot im Bereich des Strandbades inklusive des vorgelagerten Parkplatzes und der Grünfläche samt Spielplatz aufgehoben wird. Ferner gilt die Aufhebung auch im Bereich des gesamten Kaisergehölzes und im Wendehammer des Cap Arcona Weges. Anlass ist die Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes, in der der § 2b, der den Erlass von Alkoholverboten regelt, gestrichen wurde. (ab/red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen