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Kristina Kolbe

Am Sonntag gehen wir wählen 

Am Sonntag öffnen die Wahl-Lokale zwischen 8 und 18 Uhr.

Am Sonntag öffnen die Wahl-Lokale zwischen 8 und 18 Uhr.

Bild: Kristina Kolbe

Ostholstein. Zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag können die Wahlergebnisse aus Ostholstein ab 18 Uhr im Internet unter www.wahlen-sh.de oder über www.kreis-oh.de/wahlen abgerufen werden. Weiter sind ab 18 Uhr Auskünfte über die Wahlergebnisse über das Servicetelefon 04521/788 – 686 möglich.

 

Alle Ergebnisse lesen Sie auch am Mittwoch bei uns im reporter und ab Montag unter www.der-reporter.de.

 

Gewählt werden am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr die Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen und Kreistage.

 

Die Kommunen zeichnen sich durch eine besonders hohe Eigenständigkeit bei der Erledigung ihrer Aufgaben aus. Überall dort, wo keine übergeordnete Zuständigkeit von Bund und Ländern geregelt ist, sind die Kommunen zuständig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten kommunaler Aufgaben:

 

1. Freiwillige Aufgaben, bei denen die Kommunen selbst entscheiden können, ob und wie sie diese erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Sporteinrichtungen, Kultureinrichtungen, Bibliotheken, Parkanlagen und Jugendhäuser, aber auch Aufgaben wie die Wirtschafts- oder Tourismusförderung.

 

2. Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis, wie zum Beispiel Kindergärten, Feuerwehr, Strom- und Wasserversorgung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung.

 

3. Pflichtaufgaben nach Weisung (Weisungsaufgaben). Wenn geregelt ist, ob und wie die Kommunen bestimmte Aufgaben erbringen müssen, dann spricht man von Pflichtaufgaben nach Weisung. Städte und Gemeinden müssen diese Aufgaben so erledigen, wie der Bund oder das Land es ihnen vorgeben. Das gilt zum Beispiel für ordnungsrechtliche Aufgaben, wie die Erstellung von Ausweisen und Pässen, Baugenehmigungen oder für Gewährung der vielfältigen Sozialhilfeleistungen.

 

Der Kreis verfügt zudem über eine nachrangige Allzuständigkeit. Andererseits erledigt er Weisungsaufgaben für das Land und den Bund. Dazu gehören Aufgaben der Kommunal- und Fachaufsicht, der Schulaufsicht sowie der Gemeindeprüfung als untere Landesbehörde. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum Beispiel die Trägerschaft kultureller Aufgaben, die Tourismus- und Wirtschaftsförderung, die Abfallwirtschaft oder auch der öffentliche Personennahverkehr. Klassische Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind die Aufgaben der Bauaufsicht, des Naturschutzes und der Lebensmittelüberwachung. Die Entscheidungen in allen wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben trifft der Kreistag.

 

Städte und Gemeinden sind für all das zuständig, wofür weder der Kreis, das Land noch der Bund zuständig sind. Man spricht daher oft von „Allzuständigkeit“. Kommunale Aufgaben sind zum Beispiel der Bau von Gemeindestraßen, die Bereitstellung von Neubaugebieten, der Bau und Unterhalt von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, Parks, Skateanlagen, Jugendhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten und Friedhöfen. Sie kümmern sich um Trinkwasser, organisieren Musikschulen und Volkshochschulen, bieten in den Ferien Kinderprogramme an, veranstalten Weihnachtsmärkte und Stadtfeste und manche betreiben sogar eigene Theater und Kinos. Andere Beispiele sind die Abwasserentsorgung, die Feuerwehr, der Unterhalt von Schulen, Gemeindewahlen und soziale Einrichtungen.

 

Die Entscheidungen in allen wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben treffen die jeweiligen Stadt- oder Gemeindevertretungen.

 

Die kreisfreien Städte nehmen sowohl die Aufgaben der Kreise wie auch der der Städte und Gemeinden wahr. (red)


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