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Kristina Kolbe

Autofahrer leistet Widerstand

Bild: Kristina Kolbe

Scharbeutz. Am vergangenen Mittwoch hat ein Autofahrer nach einer Verkehrskontrolle in den Räumen der Polizeistation Scharbeutz Widerstand geleistet. Gegen 22.05 Uhr wurde durch Beamte der Polizeistation Scharbeutz ein Mini aus dem Kreis Stormarn im Kammerweg in Scharbeutz angehalten und eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Hierbei stellten die Beamten am Auto nicht genehmigte bauliche Veränderungen im Bereich der Abgasanlage und der Scheinwerferanlage fest. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit des 25-jährigen Fahrers aus dem Kreis Stormarn ergaben sich dann Hinweise auf akuten Betäubungsmitteleinfluss, sodass die Entnahme eine Blutprobe angeordnet wurde.

 

Im weiteren Verlauf leistete der Fahrer dann in den Räumen der Polizeistation Scharbeutz Widerstand gegen die bevorstehende Blutprobenentnahme, indem er diese durch massives körperliches Sperren verhindern wollte. Gezielte körperliche Angriffe gegen die Polizisten fanden jedoch nicht statt. Der hinzugezogene Arzt konnte die Blutprobe letztlich erst entnehmen, nachdem der 25-Jährige kurzzeitig gefesselt worden war.

 

Da dem Fahrer die Weiterfahrt aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht gestattet wurde, informierte dieser zwischenzeitlich einen Verwandten, um ihn abzuholen. Dieser rief dann noch vor seinem Erscheinen auf der Polizeiwache in Scharbeutz an und war zu diesem Zeitpunkt bereits verbal sehr ungehalten. Einige Zeit später erschien der angerufene Verwandte schließlich mit zwei weiteren Männern vor Ort. Die Personen waren verbal aggressiv und meldeten sich lautstark vor der Polizeistation zu Wort, schlugen teilweise mehrfach mit den Händen gegen die Eingangstür und begehrten vehement Einlass, der ihnen aufgrund des gezeigten Verhaltens jedoch verweigert wurde. Nach der Blutprobenentnahme und der Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels konnte der 25-Jährige die Wache verlassen.

 

Ihn erwartet nun eine Strafanzeige. Ob letztlich auch ein vorwerfbarer Verstoß wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss vorliegt, kann erst nach der toxikologischen Untersuchung der Blutprobe mit Bestimmtheit gesagt werden. Grundsätzlich wird dieser Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet.

 

Außerdem erhält die zuständige Führerscheinstelle Kenntnis, die dann ihrerseits nach eigener Bewertung weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen treffen kann. (red)


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