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Gesche Muchow

Corona: Chaos um FFP2-Masken

In einer ersten Tranche sollen jeweils drei kostenlose Schutzmasken an die Anspruchsberechtigten gehen.

In einer ersten Tranche sollen jeweils drei kostenlose Schutzmasken an die Anspruchsberechtigten gehen.

Bild: Gesche Muchow

Neustadt. Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus will die Bundesregierung Menschen über 60, oder mit einer Vorerkrankung mit gut schützenden Mund-Nasen-Masken ausstatten.
 
Die Ausgabe der insgesamt 15 Masken pro Person soll noch im Dezember starten. Dabei sollen nach dem nun bekannt gewordenen Referentenentwurf der entsprechenden Verordnung ab dem 15. Dezember zunächst drei kostenlose Masken an die Anspruchsberechtigten durch die Apotheken herausgegeben werden. Die Ausgabe der weiteren Masken erfolgt demnach ab Januar gegen Vorlage von Coupons, die über die Krankenkassen an die Berechtigten ausgegeben werden.
 
Die erste, kostenlose Tranche sorgt nun allerorts für reichlich Verwirrung und führt dazu, dass in den hiesigen Apotheken die Telefone nicht mehr still stehen. Viele Kunden erkundigen sich vor Ort nach den kostenlosen Masken und sind in Sorge, keine Schutzmasken mehr zu bekommen. Doch die Apotheker*innen müssen die Kunden erst einmal vertrösten: „Die Ausgabe dieser kostenlosen Masken hat noch gar nicht begonnen und wir haben auch noch keine Informationen von offizieller Stelle, wie die Ausgabe ablaufen soll“, berichtet Jan Hering von der Markt-Apotheke in Neustadt. Dies liege vor allem daran, dass die entsprechende Verordnung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch gar nicht erlassen worden sei. Es ist geplant, dass die Rechtsverordnung am 15. Dezember in Kraft tritt und dann auch die Einzelheiten darüber, wie die Ausgabe der Masken vor Ort ablaufen soll, bekanntgegeben werden.
 
„Leider haben Pressemeldungen und missverständliche Äußerungen aus dem BMG in der Öffentlichkeit den unzutreffenden Eindruck erzeugt, die Abgabe von Masken habe in den Apotheken bereits begonnen“, erklärt die Apothekerkammer in einer Patienteninformation. Die Ausgabe dieser Schutzmasken durch Apotheken könne jedoch erst erfolgen, wenn die Rechtsverordnung in Kraft getreten ist, so die Kammer.
 
„Für uns ist es auch mehr als unbefriedigend, dass wir den Betroffenen keine konkreten Informationen geben können. Wir werden unsere Kunden umgehend informieren, wenn es losgeht. Bis dahin bitten wir alle um etwas Geduld“, betont Hering. (gm)


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