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Gesche Muchow

Corona: Neue Regeln für Einzelhandel und Gastronomie

Unter anderem wird ab dem 9. Februar die 2G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben. Die Maskenpflicht in Geschäften gilt jedoch noch weiterhin.

Unter anderem wird ab dem 9. Februar die 2G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben. Die Maskenpflicht in Geschäften gilt jedoch noch weiterhin.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. Angesichts der aktuellen Lage lockert Schleswig-Holstein seine Corona-Regeln. Höchststände bei den Infektionszahlen und trotzdem nur wenige schwere Verläufe – die befürchtete Überlastung des Gesundheitswesens ist in Schleswig-Holstein nicht eingetreten. Obwohl sich in den vergangenen sieben Tagen mehr als 26.000 Menschen neu mit dem Corona-Virus angesteckt haben, sinkt die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Patientinnen und Patienten im Norden weiter: Am 1. Februar lagen in ganz Schleswig-Holstein 341 Menschen mit Corona-Symptomen im Krankenhaus, 45 von ihnen auf einer Intensivstation. 27 Patienten müssen künstlich behandelt werden.
 
Öffnungen angekündigt
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wolle die Landesregierung den Weg zurück in die Normalität ebnen, kündigte Ministerpräsident Daniel Günther am Mittwoch (2. Februar 2022) bei einer Pressekonferenz in Kiel an. Bislang seien einige Regeln in Schleswig-Holstein sogar noch strenger gewesen als in anderen Ländern. Mit einer neuen Verordnung wolle die Landesregierung dies nun nach den Maßgaben der bisherigen Bund-Länder-Beschlüsse ändern. Oberstes Ziel sei es, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Angesichts der aktuellen Situation zeige sich sehr deutlich, dass schwere Verläufe bei älteren Menschen seltener würden.
 
Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungen
Ab dem kommenden Mittwoch (9. Februar) entfällt unter anderem die 2G-Regel (geimpft oder genesen) im Einzelhandel, sagte Günther. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigte müssen allerdings weiterhin eine Maske tragen. Zudem dürfen Chöre unter 2G-Plus-Bedingungen (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder Booster) wieder ohne Masken proben. In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde. Der Regierungschef kündigte zudem Änderungen bei Veranstaltungen an, das Land werde aber einen geplanten bundeseinheitlichen Beschluss abwarten. „Bei den geplanten Schritten stützen wir uns auf das einhellige Votum unseres Expertenrates“, sagte der Ministerpräsident. Mit Omikron sei mittlerweile eine Variante des Virus vorherrschend, die nach allen Daten zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Trotzdem bleibe es notwendig, schwere Krankheitsverläufe bei vulnerablen Gruppen zu verhindern.
 
Ausblick auf Bund-Länder-Gipfel
Der Regierungschef kündigte zugleich an, dass Schleswig-Holstein sich bei den Bund-Länder-Beratungen mit dem Bundeskanzler am 16. Februar dafür einsetzen werde, den eingeschlagenen Weg zurück in die Normalität weiter zu beschreiten. Dies könne auch bedeuten, dass in den Ländern künftig unterschiedliche Regeln gelten, abhängig von der jeweiligen Impfquote. In Schleswig-Holstein wolle sich die Landesregierung in Zukunft verstärkt auf die allgemeinen Schutzvorkehrungen wie die Einhaltung der AHA+L+A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften, Corona-Warn-App) konzentrieren. Dies werde „für Jede und Jeden ein Mehr an Eigenverantwortung einschließen.“
 
Die neuen Regeln sollen bis einschließlich Aschermittwoch, den 2. März gelten. Darüber wie es danach weitergehe, werde die Landesregierung im Anschluss an die nächste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) informieren, sagte Günther. (red)


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