Seitenlogo
Gesche Muchow

Erweiterte Testpflichten für Kita-Eltern

Ab sofort gilt für Kita-Eltern eine erweiterte Testpflicht und auch die Quarantäne-Regeln wurden angepasst.

Ab sofort gilt für Kita-Eltern eine erweiterte Testpflicht und auch die Quarantäne-Regeln wurden angepasst.

Bild: Gesche Muchow

Schleswig-Holstein. Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der kleinsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ein.
 
Ab Donnerstag, 3. Februar, gilt eine Testpflicht für das engste Umfeld von Kindern aus Kitas oder Kindertagespflegestellen. Künftig muss sich der Elternteil, der üblicherweise den meisten Kontakt zum Kind hat, dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Hierfür stellt das Land den Eltern kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung.
 
Tests müssen dokumentiert werden
Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mithilfe einer sogenannten „qualifizierten Selbstauskunft“ bestätigen die Eltern gegenüber der Kindertageseinrichtung, sich regelmäßig zu testen. Die Einrichtungen sammeln die Meldungen, allerdings müssen sie diese nicht kontrollieren – das erfolgt stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt. Die Dokumentationspflicht der Eltern ist bußgeldbewehrt. Durch die Regelung sollen Kinder trotz hoher Ansteckungszahlen bestmöglich geschützt ihre Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen können.
 
Neuregelung auch für Kita-Beschäftigte
Darüber hinaus passt die Landesregierung die Testpflicht für Erzieherinnen und Erzieher an: Sie müssen sich künftig ebenfalls dreimal wöchentlich testen – unabhängig vom jeweiligen Impfstatus. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Arbeitgeber verpflichtet, zwei Tests wöchentlich zur Verfügung zu stellen, alle zusätzlich notwendigen Tests erhalten die Einrichtungen vom Land. Außerdem gilt weiterhin die Empfehlung, die Kinder in festen Gruppen zu betreuen und eine Durchmischung möglichst zu vermeiden.
 
Quarantäne-Regeln werden angepasst
Zugleich wird das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Regeln für die Kitas anpassen.
• Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
• Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert. Eine Quarantänepflicht für die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe gibt es nicht.
• Das Gesundheitsamt kann je nach Situation abweichende Regeln anordnen, etwa wenn sich Infektionen in einer Einrichtung häufen.
• Kita-Personal kann sich nach frühestens sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten. (red)


Weitere Nachrichten aus Neustadt in Holstein

UNTERNEHMEN DER REGION

Meistgelesen