Petra Remshardt

Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt durch Corona-Folgen gestoppt

Ostholstein. Im Bezirk der Arbeitsagentur Lübeck, der die Hansestadt Lübeck und den Kreis Ostholstein umfasst, waren im März 2020 weniger Frauen und Männer von Arbeitslosigkeit betroffen als im Vorjahr und im Vormonat.
„Die Daten weisen erste Saisoneinstellungen und einen entsprechenden Rückgang aus. Doch die Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch die Corona-Krise werden hier noch nicht abgebildet. Die Arbeitsmarktzahlen haben einen gewissen zeitlichen Nachlauf. Die Daten werden zur Monatsmitte erhoben. Diesen Monat lag der Stichtag am 12. März noch vor den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Wie sich die Daten im April entwickeln werden, ist schwierig zu prognostizieren, doch wir gehen von einem Anstieg aus. Angesichts der in weiten Teilen ruhenden Wirtschaft bleiben die üblichen Neu- und Wiedereinstellungen vorerst aus“, erklärt Markus Dusch, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Lübeck.
Anzeigen zur Kurzarbeit und Hotline für Unternehmen
„Bei uns gehen sehr viele Anfragen zur Kurzarbeit ein. Die hochgerechneten Anzeigen für die Region Lübeck und Ostholstein liegen zurzeit bei 3.144. Im gesamten Jahr 2019 gab es 83 eingegangene Anzeigen. Es ist gut, dass viele Unternehmen davon Gebrauch machen. Gerade mit Kurzarbeitergeld können sie ihre Fachkräfte in dieser schwierigen Situation halten, die sie nach der Krise dringend benötigen. Um die Anfragen zu bearbeiten, haben wir unser Personal im gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur Lübeck und Jobcenter Lübeck sowie Jobcenter Ostholstein aufgestockt. In Lübeck und Ostholstein sind zurzeit 38 Mitarbeiter über die gebührenfreie Hotline des Arbeitgeber-Services 0800 4 5555 20 für Unternehmen zu erreichen“, ergänzt Dusch.
Informationen zum Prozessablauf beim Kurzarbeitergeld
Wenn Betriebe Kurzarbeit planen, müssen sie das bei der Agentur für Arbeit zunächst anzeigen. Ohne Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Die Anzeige kann telefonisch, per Mail oder auf der Website erfolgen.
Wenn tatsächlich kurzgearbeitet wird, kann der Betrieb innerhalb von 3 Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen.
Erst danach liegen endgültige Daten dazu vor, wie viele Personen genau kurzgearbeitet haben, in welcher Branche und wie groß der Arbeitsausfall war.
Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de bzw. speziell zu Corona unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-kurzarbeit/ .
Servicenummer für Arbeitnehmende
„Auch die Servicenummer für Arbeitnehmende (0800 4 5555 00) wurde verstärkt. Trotz des eingeschränkten persönlichen Kontaktes bleiben wir für unsere Kunden weiter erreichbar. Ergänzend haben wir eine regionale Hotline-Nummer geschaltet: 0451 588 588. Beratungen und selbst Arbeitslosmeldungen können telefonisch erfolgen. Anträge auf Leistungen können formlos per Mail oder über den eService (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt, per Post zugeschickt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Wir tun alles dafür, dass Leistungen ausgezahlt werden und jeder, der Hilfe benötigt, diese schnell erhält“, so Dusch.
Leistungen der Grundsicherung mit neuer Sonderhotline
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung. Es wurde eine gebührenfreie Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 4 5555 23. Die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.
Fragen zum Arbeitslosengeld II beantworten auch die Jobcenter vor Ort. Die Telefonnummern des Jobcenters Lübeck sind auf der Internetseite www.jobcenter-luebeck.de und die des Jobcenters Ostholstein unter www.jobcenter-ostholstein.de/start.html veröffentlicht. (red)


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