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Alexander Baltz

Gastgeber-Info

Lübecker Bucht. Wie storniert man Buchungen von Urlaubsgästen für den Zeitraum der Landesverordung (18. März bis 19. April)? Bleibt das für den Gast kostenfrei oder fallen Gebühren an?
 

Die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht empfiehlt, bis zu einer abschließenden Regelung, zunächst die Buchungen der Gäste zu stornieren und den Belegungskalender für den betroffenen Zeitraum zu sperren. Dann sollte der Gast um etwas Geduld gebeten werden, wenn es um die Zahlungsabwicklung geht. (red)


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