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Marlies Henke

Grömitz: Mehr Wohnraum für Bürger

Grömitz. Am vergangenen Dienstagabend hat die Gemeindevertretung Grömitz zwei Veränderungssperren beschlossen. Damit dürfen Wohnungen und Häuser nicht mehr so umgewandelt oder gebaut werden, wie es gemeinhin erlaubt ist.
Betroffen ist zum einen das Wohngebiet westlich des Zoos (Bebauungsplan Nr. 49,5; Bereich nördlich der „Kleinen Weide“, westlich der Mühlenstraße, südlich der Oldenburger Straße/„Am Hufen“ und östlich vom Trift/Gärtnerstieg). Ziel ist es, dort mehr Wohnraum für Grömitzer Bürger*innen zu schaffen, Zweitwohnungen auszuschließen und Ferienwohnungen nur unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Grundlage dafür bildet ein Zonensystem, in dem festlegt ist, welche Nutzungsarten von Wohnraum wo in Grömitz möglich sind. „Dieser Bereich befindet sich in der Zone 3, in der insbesondere Wohngebiete für Grömitzer Bürger erwünscht sind“, führte Bürgervorsteher Heinz Bäker aus.
 
Die zweite Veränderungssperre wirkt sich auf den Jachthafen und den südlichen Ortsrand aus (Bebauungsplan Nr. 54.1, 1). Hier sollen die künftig zulässigen Gebäudehöhen reduziert und neu definiert werden. Vorhandene oder ausführbare Gebäudehöhen entsprächen nicht dem gemeindlichen Gemeindewillen, so Bäker. Die Veränderungssperre sorgt dafür, dass dort keine Bauvorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Erhebliche wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen dürfen nicht vorgenommen werden.
 
Weiterer Tagesordnungspunkt war der Beschluss über die Auftragsvergabe für den Neubau und die Ausstattung der Plattformen an der großen Seebrücke die Firma Ostseedienst. Entstehen sollen unter anderem Ruhe, Sport- und Spielbereiche. (he)


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