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Alexander Baltz

„Härtefälle abfedern  - Einzelhandel stützen"

Viele Betriebe und Läden haben mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen.

Viele Betriebe und Läden haben mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen.

Zugangsvoraussetzungen für den Härtefallfonds werden erleichtert
 
Schleswig-Holstein. Um zeitweise Liquiditätsengpässe gerade auch von stark betroffenen Einzelhändlern zu mildern, hat die Landesregierung die Zugangsschwelle für ihren Härtefallfonds gesenkt. „Angesichts der langen Wartezeit bis zur Auszahlung der Bundesmittel dürften viele Unternehmen in ernsthafte Bedrängnis kommen“, erklärte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Deswegen könnten ab 1. Februar nahezu alle Unternehmen von dem Härtefallfonds profitieren.
 
 
Zugangsschwelle gesenkt
Bisher konnten Unternehmen, die zwischen Juli und Dezember 2020 einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hatten, Darlehen über den Fonds erhalten. Ab Februar sind auch Betriebe antragsberechtigt, wenn der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist oder in einem der Monate um 50 Prozent. “Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den Härtefallfonds haben“, freute sich Buchholz. „Wir wollen mit den erweiterten Konditionen sicherstellen, dass beispielsweise auch Einzelhändler, die bereits Hilfen des Bundes beantragt haben und auf die Auszahlung warten, Darlehen erhalten und Liquiditätslücken schließen können.“
 
 
Zweigeteilter Fonds
Den Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bereits im Spätsommer vergangenen Jahres eingerichtet. Adressaten sind Firmen, die nicht oder nur gering von den Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen des Bundes profitieren. Betroffene Betriebe können über den „IB.SH Härtefallfonds“ Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro erhalten. Diese sind zwei Jahre tilgungs- und fünf Jahre zinsfrei. Parallel dazu bietet der „MBG Härtefallfonds Mittelstand“ wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen zu günstigen Konditionen. Bei beiden Fonds lägen erst wenige Anträge vor, daher gebe es noch großen Handlungsspielraum für die zusätzliche Unterstützung von Unternehmen, betonte Buchholz. (red)


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