Hörgeschädigte und die Maskenpflicht
Ob beim Einkaufen, beim Arzt oder im Bus - wohl jeder war in den letzten Monaten schon einmal in der Situation, dass er seinen Gesprächspartner schlecht versteht, weil der- oder diejenige eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Besonders schwierig stellt sich dieses Problem für Gehörlose und Schwerhörige dar, für deren Sprachverständnis das Mundbild ihres Gegenübers besonders wichtig ist.
Auch Brigitte Colmorgen aus Schönwalde kennt dieses Problem, mit dem sie sich an den reporter wandte: „Ich bin quasi taub und trage ein leider nicht gut funktionierendes Cochlea-Implantat. Schon im ‚normalen‘ Leben habe ich Verständigungsschwierigkeiten, jetzt mit den Stoffmasken bin ich regelrecht aufgeschmissen.“
Die Schönwalderin erlebt fast täglich Situationen, in denen sie ihr Gegenüber nicht versteht - bei Erledigungen, Einkäufen oder Arztbesuchen. „Ich halte die Maskenpflicht für richtig und wichtig, erwarte aber trotzdem, dass auf uns Schwerhörige und Ertaubte eingegangen wird, indem zum Beispiel kurzzeitig eine transparentes Visier benutzt wird. Es ist für alle schwierig, und wir wollen alle gesund bleiben, aber Rücksicht und Verständnis füreinander dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben“, ruft Brigitte Colmorgen ihre Mitmenschen auf, sensibel und verständnisvoll auf die Kommunikationsprobleme von Hörbeeinträchtigten zu reagieren.
Besonders schwierig und anstrengend sei es bei Arztgesprächen, berichtet sie. Dort wäre es zum Beispiel hilfreich, wenn die Maske für die Dauer des Gesprächs oder der Behandlung gegen ein transparentes Visier getauscht würde.
Der Deutsche Schwerhörigenbund appelliert an Unternehmen und Einrichtungen, in Bereichen des Publikumsverkehrs möglichst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, bei denen es nicht zu einer Verdeckung des Mundbildes kommt. Das könnten zum Beispiel transparente Trennwände sein. Auch Rückzugsorte zum kurzzeitigen Gespräch ohne Maske könnten im Bedarfsfall eingerichtet werden. (he)