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Marlies Henke
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Für mehr Verständnis im täglichen Miteinander – Plakate klären über Ausnahmen der Maskenpflicht auf

Weniger Anfeindungen gegen Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind. Darum geht es der Behindertenbeauftragten Sylvia Lux-Wietstock und Bürgermeister Mirko Spieckermann bei der neuen Plakataktion.

Weniger Anfeindungen gegen Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind. Darum geht es der Behindertenbeauftragten Sylvia Lux-Wietstock und Bürgermeister Mirko Spieckermann bei der neuen Plakataktion.

Neustadt in Holstein. Menschen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sind nicht automatisch Maskenverweigerer. Auch wenn man gesundheitliche Einschränkungen nicht auf den ersten Blick erkennt – es gibt zahlreiche Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können – und es auch nicht müssen. Eine Plakataktion der Stadt Neustadt soll die Öffentlichkeit nun für dieses Thema sensibilisieren.
 
Menschen, die von der Maskenpflicht ausgenommen sind, erleben im Alltag häufig Anfeindungen, bei denen sie in aller Öffentlichkeit als „Regelverstoßende“ und „Gefährder“ vorgeführt werden. Sylvia Lux-Wietstock, seit 2018 Behindertenbeauftragte der Stadt Neustadt, hat in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Betroffenen zu diesem Thema geführt und möchte Einheimische, Touristen, aber auch den Einzelhandel für diese Problematik sensibilisieren. Sie hat genug Leidensberichte erfahren, die zeigen, dass es Zeit ist, die Öffentlichkeit auf dieses Thema aufmerksam zu machen: „Angst und kompromisslose Regeldurchsetzung sind schlechte Berater. Mit Rücksicht und gegenseitigem Verständnis ist auch unter Corona-Regeln ein gutes Miteinander möglich.“
 
In einem Pressegespräch betont die ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte: „Wir dürfen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht ausschließen. Das betrifft sowohl die Maskenpflicht als auch die Abstandsregelung. Zum Beispiel haben Menschen mit Sehbehinderungen oder Hörbeeinträchtigungen große Probleme mit den jeweiligen Abstandsmarkierungen.“
 
Bürgermeister Mirko Spieckermann stellt heraus: „Die Stadt Neustadt in Holstein hat im Jahr 2009 die Auszeichnung ‚Ort der Vielfalt‘ von der Bundesregierung erhalten. Wir verstehen und erleben uns als eine tolerante Stadt, in der Diskriminierung keine Chance haben soll. Ich appelliere an unser aller Verständnis für Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind. Diese müssen und wollen sich genauso versorgen wie alle anderen, sie müssen einkaufen und ihren Tätigkeiten nachgehen“.
 
Hintergrund ist auch, dass es im Alltag oft Situationen gibt, in denen Betroffene trotz Nachweis oder ärztlichen Attests der Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz verweigert wird. Sylvia Lux-Wietstock führt aus: „Werden Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderungen aufgrund dieser von Dienstleistungen ausgeschlossen, spricht man von Diskriminierung. Händler setzen sich damit unter Umständen der Gefahr aus, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Entschädigungszahlungen verklagt zu werden.“
 
Um dieser Diskriminierung weniger Raum zu geben, hat das Neustädter Stadtmarketing ein Plakat entwickelt, das zunächst in den eigenen Einrichtungen aufgehängt werden soll. „Wir fassen uns bei diesem Thema erst einmal an die eigene Nase und möchten in den städtischen Einrichtungen und Eigenbetrieben Verständnis für die Betroffenen zeigen. Wir hoffen natürlich auch, dass es Nachahmer gibt und das Plakat in weiteren Einrichtungen und Geschäften aufgehängt wird“, so der Bürgermeister. Sylvia Lux-Wietstock ruft zur Besonnenheit auf: „Menschen mit Behinderungen haben es schwer genug. Ich wünsche mir, dass wir mehr Verständnis füreinander haben. Es hilft, daran zu denken, dass Menschen gute Gründe haben können, keine Maske zu tragen oder den Abstand nicht einzuhalten. Bleiben Sie fair, gerecht und menschlich.“
 
Das Plakat ist beim Stadtmarketing in der Hochtorstraße 17 erhältlich oder bei Sylvia Lux-Wietstock, die unter Tel. 0174/3064510 oder slux@stadtneustadt.de erreichbar ist. (he/red)
 
Ausnahmen bestätigen die Regel
In der geltenden Landesverordnung vom 1. September ist in §1, Absatz (5), Satz 1 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung näher beschrieben und auch die Verpflichtung dazu. Es heißt aber weiter: „….Satz 1 gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können“. Die Landesverordnung beschreibt außerdem, welche Nachweise dafür ausreichen. So brauchen Betroffene lediglich glaubhaft zu machen, dass sie vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind. Ein ärztlicher Attest muss nicht vorgelegt werden. (red)


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