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Isolationszeit wird verkürzt

Künftig endet die Isolationspflicht für infizierte Personen automatisch nach dem fünften Tag. (Foto: dpa)

Künftig endet die Isolationspflicht für infizierte Personen automatisch nach dem fünften Tag. (Foto: dpa)

Schleswig-Holstein. Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst. Damit gelten in Schleswig-Holstein seit Mittwoch, dem 4. Mai, verkürzte Isolationszeiten: Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.
Mit dem neuen Erlass wird außerdem die Quarantänepflicht für nicht infizierte Haushaltsangehörige aufgehoben.
 
Einheitliches Vorgehen
Bereits in der vergangenen Woche hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer Konferenz (GMK) darauf verständigt, die Isolationsregeln einheitlich nach RKI-Empfehlung anzupassen. (red)


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