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Petra Remshardt

Kostenfreie FFP2-Masken

Schleswig-Holstein. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) haben von ihrer Krankenkasse einen Brief erhalten, mit dem sie Anspruch auf einmalig zehn kostenfreie FFP2-Masken haben. Dieses Anschreiben muss zusammen mit einem Lichtbildausweis bis spätestens Samstag, 6. März in einer Apotheke der Wahl vorgelegt werden, um die kostenfreien Masken zu erhalten. Nach diesem Termin verfällt der Anspruch. (red)


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