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Land S-H will Kita-Gebühren erlassen Coronavirus: Schnelle Hilfe für Familien

Entlastung für die Eltern. Die Landesregierung S-H verspricht, dass für die Zeit, in der keine Betreuung angeboten werden durfte, die Eltern auch keine Kitagebühren zahlen müssen, unabhängig davon, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder nicht.

Entlastung für die Eltern. Die Landesregierung S-H verspricht, dass für die Zeit, in der keine Betreuung angeboten werden durfte, die Eltern auch keine Kitagebühren zahlen müssen, unabhängig davon, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder nicht.

Kiel. Das Land Schleswig-Holstein, die kommunalen Landesverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein und die Landeselternvertretung der Kitas dankten in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 27. März den Eltern, den Mitarbeitern in den Einrichtungen sowie den Kita-Trägern vor dem Hintergrund der Corona-Krise für ihren flexiblen und verantwortungsvollen Einsatz, der maßgeblich zur Stabilisierung des Systems beitrage.
 
Gleichzeitig erklärten sie, dass sie sich zügig auf konkrete Eckpunkte zur Freistellung von Beiträgen für Kita und Kindertagespflege für die Zeit der Aussetzung der Kinderbetreuung verständigen werden. Zudem verfolgten alle Beteiligten gemeinsam das Ziel, trotz der beschlossenen Verschiebung der Kita-Reform auf den 1. Januar 2021 die für Eltern wichtige finanzielle Entlastung durch den Beitragsdeckel wie ursprünglich vorgesehen zum 1. August.2020 umzusetzen.
 
„Besondere Situationen verlangen auch besondere Maßnahmen – und diese können wir am besten in gemeinsamer Verantwortung auf den Weg bringen. Wir sorgen dafür, dass Eltern von den Beiträgen für die Betreuung ihrer Kinder befreit und somit finanziell entlastet werden. Und auch bei der Verschiebung der Kita-Reform sind uns die Bedürfnisse der Familien besonders wichtig: So können Eltern sich darauf verlassen, dass ab dem 1. August 2020 nicht nur die Elternbeiträge gedeckelt werden, sondern auch bereits zugesagte Betreuungsplätze sicher sind und die Kinder wie geplant ihre Kita besuchen können““, so Minister Dr. Garg.
 
Erst am 21. März hatte die Landesregierung beschlossen, den Kommunen 50 Millionen Euro bereitzustellen, um den Eltern die Kitabeiträge zu erlassen – unabhängig davon, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder nicht. „Die kommunalen Landesverbände begrüßen die schnelle Reaktion des Landes auf die Betretungsverbote in den Kindertagesstätten und die daraus resultierenden Belastungen der Eltern“, erklärten die Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände, Marc Ziertmann (Städteverband Schleswig-Holstein), Jörg Bülow (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag) und Dr. Sönke Schulz (Schleswig-Holsteinischer Landkreistag), übereinstimmend.
 
Neustadt. Erste Kindergärten reagierten auf die Ankündigung prompt und teilten den Eltern in Schreiben mit, dass sie für den Monat April 2020 keine Kitagebühren erheben werden. Auch die Stadt Neustadt teilte am 1. April in einer Presseerklärung mit, dass sie für die städtischen Kindertagesstätten, (Krippe, Kita, Hort) für den April keine Beiträge einziehen wird und bittet zudem, diesen Betrag auch nicht zu überweisen. Für welchen Zeitraum die Beiträge erlassen bzw. erstattet werden, stehe aber noch nicht fest. Sobald dies bekannt sei, werde die Stadt Neustadt die Eltern informieren. (red/gm)


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