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Alexander Baltz

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Maske soll auch auf Wochenmärkten zur Pflicht werden.

Die Maske soll auch auf Wochenmärkten zur Pflicht werden.

Ministerpräsident Daniel Günther bezeichnete Lage als „dramatisch“
 
Kiel. Nach den Beratungen der Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Merkel hat sich Ministerpräsident Daniel Günther mit einem dringenden Appell an die Menschen in Schleswig-Holstein gewandt.
„Die Lage ist dramatisch. Wir stehen in Deutschland am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen und müssen dringend jetzt eine Haltelinie definieren“, sagte er am Donnerstag in Kiel. Ziel müsse es daher sein, schnellstmöglich das Infektionsgeschehen zu stabilisieren. Darüber hinaus sei die Kontaktnachverfolgung das A und O: „Wenn das nicht funktioniert, werden wir die Dynamik nicht stoppen können. Hier müssen wir zwingend weitere Ressourcen mobilisieren.“
 
 
Kontaktbeschränkungen
Künftig sollen in Schleswig-Holstein verschärfte Regeln gelten, wenn der Inzidenzwert 35 beziehungsweise 50 überschreite. So werde beispielsweise die Zahl der Gäste bei Feiern beschränkt. Ab einem Inzidenzwert von 35 dürfen im öffentlichen Raum maximal 25, im privaten Raum höchstens 15 Personen an einer Feier teilnehmen. Überschreitet der Inzidenzwert die Zahl 50, sind maximal zehn Gäste im öffentlichen Raum erlaubt, im privaten Raum dürfen dann maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zusammen feiern. Darüber hinaus werde in Zukunft ab einem Inzidenzwert von 35 in der Gastronomie eine Sperrstunde von 23 Uhr empfohlen, ab einem Wert von 50 sei diese verplichtend, ebenso wie ein Ausschankverbot für Alkohol.
 
 
Maskenpflicht in der Gastronomie wird ausgeweitet. Künftig dürfe in Restaurants die Maske nur noch am Tisch abgesetzt werden, in allen anderen Situationen sei sie Pflicht. Auch auf Wochenmärkten sollen künftig Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
Weitere Planungen: Bewertung der Regelungen zu den touristischen Reisen innerhalb Deutschlands nach den Herbstferien und Erarbeitung einer Anschlussregelung im Lichte der aktuellen Entwicklung. (red/ab)


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