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Petra Remshardt

Neue Regelungen zur Maskenpflicht im Kreis Ostholstein

Städte und Gemeinden haben die Maskenpflicht noch einmal ausgeweitet.

Städte und Gemeinden haben die Maskenpflicht noch einmal ausgeweitet.

Eutin. Der Kreis Ostholstein hat mit Wirkung ab 5. November neue Regelungen für die Bereiche im Kreisgebiet festgelegt, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt.
 
Die entsprechend aktualisierte Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein sowie eine dazugehörige Anlage, in der die Orte und Straßen genannt und in Karten eingezeichnet sind, in denen eine Maskenpflicht gilt, ist unter online auf www.kreis-oh.de/coronavirus zu finden. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich sehr dynamisch. Gleichzeitig verlangen die Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern viel ab. Das Infektionsgeschehen sei unter Kontrolle zu bringen, die Belastungen für die Bevölkerung sind dabei so gering wie möglich zu halten, so der Kreis. Insofern sei es erforderlich, die Maßnahmen fortwährend an die aktuelle Infektionslage anzupassen und gleichzeitig bestehende Maßnahmen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen.
 
Hierzu arbeitet der Kreis Ostholstein eng mit den kreisangehörigen Gemeinden und Städten zusammen. Dabei habe sich gezeigt, dass die Bereiche und Zeiten, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet wurde, weiter präzisiert werden können.
 
 
Der Kreis Ostholstein hat daher seine bestehende Allgemeinverfügung aktualisiert und noch stärker an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Teils wird die Maskenpflicht erweitert, teils verringert. „Darüber hinaus sind Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin dazu aufgerufen, sich in allen Situationen umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten, den bestehenden Empfehlungen und Vorgaben zu folgen, soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken und sich insbesondere an die AHA-L-Regel zu halten (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften). „Die Pandemie kann nur überwunden werden, indem wir alle an einem Strang ziehen“, bittet Landrat Reinhard Sager.
 
 
Maskenpflicht auch auf Schulwegen
 
Aus aktuellem Anlass weist der Kreis Ostholstein darauf hin, dass das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein mit aktueller Verordnung (SchulencoronaVO) bis zum 18. Dezember eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet hat. Diese gilt insbesondere auch auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule. Diese gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs. (red)


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