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Positiver Corona-Schnelltest im Urlaub

Ist ein Corona-Schnelltest im Urlaub positiv, muss man nicht sofort die Rückreise antreten. Es gibt dann aber einiges zu beachten.

Ist ein Corona-Schnelltest im Urlaub positiv, muss man nicht sofort die Rückreise antreten. Es gibt dann aber einiges zu beachten.

Schleswig-Holstein. Die Sommerferien sind da und viele Deutsche geben wegen der unübersichtlichen Coronalage auch in diesem Sommer dem Urlaub im eigenen Land den Vorzug. Auch die Ostseebäder erfreuen sich bei den Sommergästen größter Beliebtheit. Testkonzepte, Hygienevorschriften und Abstandsregeln sollen den Aufenthalt für Touristen und Einheimische so sicher wie möglich machen (der reporter berichtete). Doch, was passiert eigentlich, wenn im Ostsee-Urlaub der Schnelltest plötzlich positiv ausfällt? Muss man dann direkt nach Hause fahren? Und welche Regeln gelten für die Heimreise und gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten?
 
Ein kurzer Blick in die geltenden Coronaverordnungen gibt Aufschluss:
 
Positiver Schnelltest: Was nun?
Bei einem positiven Schnelltestergebnis müssen sich Betroffene auf kürzestem Weg in häusliche Quarantäne zurückziehen und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen. Häusliche Quarantäne bedeutet im Urlaub zunächst den Rückzug in das Feriendomizil. Dort muss man sich absondern und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Wenn der folgende PCR-Test negativ ausfällt, ist das Problem erledigt und der Urlaub kann weitergehen.
 
PCR-Test auch positiv
Bestätigt der PCR-Test eine Infektion mit dem Coronavirus, müssen Betroffene für 14 Tage in Quarantäne. Für Urlauber heißt das in der Regel, dass sie sofort abreisen und sich auf direktem Weg ohne Kontakt zu anderen Menschen nach Hause in die Isolation begeben müssen. Die Kosten für die gebuchte Unterkunft fallen grundsätzlich auch bei einer verfrühten Abreise in voller Höhe an.
 
Abreise kontaktlos: Bei der kontaktlosen Heimreise können diverse Probleme auftreten. Denn öffentliche Verkehrsmittel dürfen positiv Getestete nicht benutzen. Wer also mit der Bahn angereist ist oder per Schiff eine Insel besucht, hat bei einem positiven Testergebnis ein Problem. Dasselbe gilt, wenn die Tankfüllung nicht für die kontaktlose Heimreise mit dem Auto ausreicht. Einzelheiten klärt das am Urlaubsort verantwortliche Gesundheitsamt mit den Betroffenen.
 
Quarantäne im Urlaub: Wer nicht nach Hause reisen kann, darf oder möchte, muss die Quarantäne in der Ferienunterkunft verbringen. Wenn diese Absonderung länger dauert als der Urlaub, fallen weitere Beherbergungskosten an, die von den Urlauber*innen selbst zu tragen sind. (red/gm)


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