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Alexander Baltz

Schneeräumung der Gehwege im Gebiet des Zweckverband Karkbrook

Grömitz. Wegen der Schneefälle der vergangenen Tage sieht der Zweckverband Karkbrook die Veranlassung, auf die Pflicht der Grundstückseigentümer hinzuweisen, die Bereiche für Fußgänger entlang der Grundstücke zeitnah von Schnee zu räumen. Leider haben in den letzten Tagen besorgte Bürger angerufen, die dem Zweckverband Karkbrook von etlichen Straßenbereichen berichteten, in denen sich die Eigentümer nicht oder nicht ausreichend um den Winterdienst kümmern oder gekümmert haben. Es dürfte im Interesse aller Beteiligter sein, dass nicht Fußgänger auf ungeräumten Wegebereichen durch Schnee- oder Eisglätte zu Schaden kommen. Zu reinigen sind die Gehwege oder sonstige Bereiche, die üblicher Weise von Fußgängern genutzt werden. Dabei erscheint der Hinweis gerade mit Blick auf Grundeigentümer, die nicht vor Ort wohnen, erforderlich, dass die Erledigung des Winterdienstes nicht persönlich erfolgen muss. Es kann auch ein zuverlässiger Dienstleister mit der Aufgabe betraut werden.
Näheres zu Art und Umfang der Reinigungspflicht kann der Straßenreinigungssatzung des Zweckverbandes entnommen werden, die insoweit allgemein übliche Regelungen für das Gebiet des Zweckverbandes Karkbrook enthält. Diese Satzung ist im Internet über die Homepage des Zweckverbandes Karkbrook veröffentlicht und einsehbar oder kann über die Verwaltung als Kopie telefonisch unter 04562/188-0 angefordert werden. (red)


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