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Alexander Baltz

Schule startet mit Präsenz

Zusätzliche Maßnahmen sollen zunächst für zwei Wochen gelten.

Zusätzliche Maßnahmen sollen zunächst für zwei Wochen gelten.

Bildungsministerin Karin Prien gab strengere Regelungen ab Montag bekannt
 
Schleswig-Holstein. Am kommenden Montag, dem 10. Januar startet auch in Schleswig-Holstein wieder der Unterricht. Die Schulen sollen dann offen bleiben und die Schülerinnen und Schüler werden in Präsenz unterrichtet.
 
Allerdings werden strengere Regeln gelten, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen. „Jetzt geht es darum, auch angesichts des aktuellen Infektionsgeschehen ein vorsichtiges Ankommen in Schulen möglich zu machen“, sagte die Ministerin. Auch sei es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler Kontinuität und Normalität erfahren. Eltern und Verbände hätten ebenfalls für den Präsenzunterricht votiert. Prien betonte: „Wir beobachten die Entwicklung der Pandemie sehr engmaschig, besprechen uns regelmäßig mit unserem wissenschaftlichen Beirat und richten danach unsere Entscheidungen aus.“
 
 
Für den Bereich der Schulen gelte weiterhin die Bewertung des Robert Koch Instituts (RKI), wonach die Mehrzahl der Kinder nach bisherigen Studien im Falle einer Infektion mit Omikron einen asymptomatischen oder milden Krankheitsverlauf zeige. Ebenso sei die Wahrscheinlichkeit, schwer an Covid-19 zu erkranken, bei vollständig geimpften Personen um etwa 90 Prozent geringer als bei den nicht geimpften Personen. Zudem bestätigt das RKI, dass nach einer Auffrischimpfung eine gute Wirksamkeit insbesondere auch gegenüber der Omikron-Variante festgestellt wurde.
 
 
Um dem aktuellen Infektionsgeschehen angemessen zu begegnen, gelten zunächst für die kommenden zwei Wochen zusätzliche Schutzmaßnahmen:
 
 
- Erhöhung der Testfrequenz auf dreimal wöchentlich. Ausdrücklich werden auch alle Geimpften und Genesenen gebeten, sich ab sofort freiwillig testen zu lassen.
 
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für alle Schularten und Jahrgänge. Von den Ausnahmen soll sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
 
- An Grundschulen und Förderzentren (dort vorrangig im Primarbereich) gilt ab Montag wieder das Kohortenprinzip. Kohorten sind möglichst klein zu halten. Sie können bei klassenübergreifendem Unterricht oder zur Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung aber mehrere Lerngruppen, ggf. sogar Jahrgänge umfassen. Lehrkräfte, die in mehreren Kohorten unterrichten, sollen vorsorglich FFP2-Masken tragen.
 
- Alle außerunterrichtlichen Angebote werden bis zum 23. Januar ausgesetzt.
 
- Der Sportunterricht gemäß Fachanforderung wird bis zum 23. Januar ausgesetzt, moderate Bewegungsangebote, wenn möglich im Freien, sollen aber stattfinden. Wettkämpfe sind nicht gestattet.
 
- Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sind ebenfalls nicht gestattet.
 
- Für den Fall, dass es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der schulorganisatorischen Abläufe kommt, können die Schulen ab sofort einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln und dies der zuständigen Schulaufsicht anzeigen. Das kommt in Betracht, wenn mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Gruppe von einer Quarantäneanordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind. (red)


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