

Schönwalde. Die Pflicht zur Befolgung der Corona-Bekämpfungsverordnung liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Bürger*innen, diese werden bei Schneelage auf dem Bungsberg jedoch immer wieder missachtet, so dass ein Eingreifen zum Schutz der Allgemeinheit geboten ist.
Nach Paragraf 2 Corona-BekämpfVO sind Ansammlungen von Menschen aufgrund von Kontaktbeschränkungen derzeit untersagt. Dies trifft alle Ansammlungen von Personen. Die Zusammenkunft und Ansammlung von Personen auf der Bergkuppe des Bungsberg zum Skifahren und Rodeln unterliegt keinen Ausnahmeregelungen.
Das Abstandsgebot und Kontaktverbot wurde immer wieder von den skifahrenden, rodelnden und herumstehenden Besuchern missachtet. Auf den in den sozialen Medien veröffentlichten Bildern lässt sich unschwer erkennen, dass sich immer wieder eine größere Anzahl von Menschen zusammengefunden haben. So waren unter anderem größere Menschengruppen, dichtgedrängt, ohne Maskenschutz abgebildet. Weiter wurden dort durch Polizei und Außendienstmitarbeiter immer wieder verstärkt Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen festgestellt.
Die Sperrung dient dem Schutz vor der Weiterverbreitung der hochansteckenden Krankheit. Dass dabei neben dem unmittelbaren Betroffenen auch alle anderen (also auch gesunde) Personen von der Corona-BekämpfVO sowie diesen Anordnungen betroffen sind, ändert an der Notwendigkeit dieser Maßnahme nichts, solange sie der Eindämmung der Infektion dient. Das Amt Ostholstein-Mitte bittet um Verständnis für diese aus Sicht des Amtes unumgängliche Maßnahme. (red/mg)