Marlies Henke

Unzulässige Videoüberwachung aufgedeckt

Rettin/Kiel. In Banken, Geschäften und anderen öffentlichen Bereichen empfindet man sie mittlerweile fast schon als Selbstverständlichkeit. In sanitären Anlagen aber rechnet keiner mit ihnen: Überwachungskameras.
Dennoch hat es in Schleswig-Holstein in diesem Sommer schon mehrere Meldungen von Kameras in solchen sensiblen Bereichen gegeben. Dies gab am vergangenen Montag die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel Marit Hansen bekannt.
 
Unter anderem ging es laut Medienberichten auch um einen Campingplatz in Rettin. Die Polizei war darauf aufmerksam geworden, nachdem ein Urlaubsgast Anzeige erstattet hatte. Daraufhin landete der Fall beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Die Kameras mussten ausgeschaltet und abgebaut werden.
 
Im Gespräch mit dem reporter erläuterte der betroffene Campingplatzbetreiber, wie es dazu kam. Die Kameras hätten nur die Flurbereiche und die Waschbecken in den Toilettenräumen gezeigt. Hintergrund für die Videoüberwachung seien grobe Verschmutzungen mit Fäkalien und Vandalismus gewesen, die in der Vergangenheit stattgefunden hatten. Weitere Absichten habe es nicht gegeben. „Für die Installation der Kameras hatten wir extra eine Fachfirma beauftragt, damit das Ganze rechtskonform geschieht. Diese Fachfirma hat uns versichert, dass das gesetzlich erlaubt ist. Darauf haben wir uns leider verlassen“, so der Betreiber.
 
Laut Marit Hansen stellen die Sorgen über Vandalismus keine Gründe für solch eine Videoüberwachung dar. Selbst mit einem Hinweisschild seien Toilettenbereiche tabu für den Kameraeinsatz. „In Intimzonen wie Toiletten, Duschen, Saunabereichen und Umkleidekabinen ist eine Videoüberwachung unzulässig. Da hilft es auch nichts, wenn ein Kamerahersteller oder ein Dienstleister versichert, sein Angebot sei datenschutzkonform. Hier ist der Betreiber in der Verantwortung“, so Hansen.
 
Angesichts besorgter Camping-Gäste konstatierte Christian Kluvetasch vom Campingplatz Rettin gegenüber dem reporter, dass die Berichterstattungen zum Fall Rettin nicht seinen Platz betreffen und es dort keine Videoüberwachung gibt. (he/red)


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