

Neustadt. Am 28. April 2020 ist die StVONovelle in Kraft getreten und damit auch neue Bußgeldregelungen. Für Autofahrer gibt es deutliche Verschärfungen.
Die StVO-Novelle, die im Herbst vergangenen Jahres auf den Weg gebracht worden war hat laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer besonders vor allem einen Zweck: Sie soll „unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ machen. Die Neuregelungen zielen in erster Linie auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer ab.
Konkret drohen beispielsweise höhere Bußgelder für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte (55 statt bislang 35 Euro), für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich von scharfen Kurven. Mit einem Verwarngeld von 55 Euro wird zudem ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Das verbotswidrige Parken auf Geh-/Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken/Halten in zweiter Reihe wird künftig mit bis zu 70 Euro bestraft (sowie ggf. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg). Aber auch die Ahndung nicht ganz so schwerwiegenden Verstöße, wie Parkscheibe oder Parkschein nicht ausgelegt bzw. die Überschreitung der Parkzeit beginnt neuerdings laut bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog bei 20 statt bislang 10 Euro.
Die Verkehrsüberwachung der Stadt Neustadt ist an die vorgegebene Gesetzgebung und deren Umsetzung gebunden; insofern mindert eine noch größere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr das Risiko, sich Verwarngelder und andere Sanktionen einzuhandeln. (red)