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Alexander Baltz

Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen

Noch keine Perspektiven für den Tourismus
 
Berlin/Kiel. Nach einer erneuten Videokonferenz mit den Länderchefs hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Nacht zu Donnerstag (4. März) einen Öffnungsplan vorgestellt. Ministerpräsident Daniel Günther hatte bereits im Vorfeld deutliche Lockerungen für Schleswig-Holstein in Aussicht gestellt. Geeinigt hat man sich in der Nacht auf fünf bundesweite Öffnungsschritte - größtenteils abhängig vom Inzidenzwert einer Region oder eines Bundeslandes.
 
 
Stufenplan für Öffnungen
Daniel Günther äußerte sich ebenfalls noch in der Nacht und sprach von „realistischen Öffnungsschritten“. Im Grundsatz haben sich Kanzlerin und Länderchefs auf die Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März geeinigt. Nach der Öffnung der Grundschulen, Kitas und Friseure sollen ab Montag, dem 8. März bundesweit Blumenläden, Gartenmärkte (in Schleswig-Holstein bereits seit Montag geöffnet) und Buchhandlungen öffnen dürfen, unabhängig von der Inzidenz. Diese sollen wie Supermärkte zu den „Geschäften des täglichen Bedarfs“ zählen mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter (für die ersten 800 Quadratmeter) beziehungsweise pro 20 Quadratmeter (ab 800 Quadratmeter Fläche).
Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe (Kosmetik, Tatoostudios, Sonnenstudios, Massagepraxen) sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. 
 
 
Kontaktregelungen
Ab dem 8. März soll die „Fünf Personen - zwei Hausstände-Regel“ gelten. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu und Paare gelten ab dann generell als ein Hausstand, auch, wenn man nicht zusammen wohnt. In Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 35 sind Treffen zwischen dem eigenen und zwei weiteren Haushalten mit bis zu 10 Personen möglich.
 
 
Einzelhandel
Bei einer Inzidenz von unter 50 soll ab dem 8. März der komplette Einzelhandel öffnen dürfen, wenn er wie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs die Bedingungen (Anzahl der Kunden) erfüllt. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürften dann bundesweit wieder öffnen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 darf es im Einzelhandel nur Shopping per Termin geben mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sind dann nur per Termin besuchbar.
 
 
Sport
Draußen soll bei einer Inzidenz von unter 50 kontaktfreier Sport in Gruppen bis maximal zehn Personen erlaubt sein, bei Kindern unter 14 Jahren bis 20 Personen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist Individualsport außen mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Ab dem 22. März ist Sport kontaktfrei innen und mit Kontakt außen erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Zwischen 50 und 100 entscheidet ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest über die Teilnahme.
 
 
Gastronomie, Theater, Kinos
Frühestens ab dem 22. März darf bei einer dauerhaften Inzidenz von unter 50 über 14 Tage die Außen-Gastronomie öffnen, ebenso Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Steigt die Inzidenz auf Werte zwischen 50 und 100 entscheiden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests über einen Besuch. In der Außen-Gastronomie muss zusätzlich eine Terminbuchung erfolgen.
 
 
Wichtig für alle Bereiche:
Steigen nach den Lockerungen die Infektionszahlen in einer Region drei Tage über 100, werden alle schon erfolgten Erleichterungen wieder rückgängig gemacht.
 
 
Ausblicke
Bis Anfang April sollen Impfungen auch von den Hausärzten durchgeführt werden können. Kostenlose Schnelltests sollen (so schnell es geht) für jeden in Schleswig-Holstein einmal pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Frühestens ab dem 5. April darf es wieder Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Personen geben, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Dann wäre auch Kontaktsport innen möglich. Weitere Schritte: Unter Berücksichtigung von Tests, Impfungen, Mutationen und weiteren Faktoren wird bei einer erneuten Ministerpräsident*innen-Konferenz am 22. März über weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen (Osterurlaub) und Hotels gesprochen. „Enttäuschend und nicht akzeptabel“, so fällt das Urteil vom Tourismusverband Schleswig-Holstein dazu aus. Welche Regelungen detailliert für Schleswig-Holstein gelten, wird die Landesregierung in einer neuen Verordnung im Verlaufe des Samstags (6. März) bekanntgeben. (ab/red)


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