Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes
Neustadt in Holstein. Die Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Neustadt findet vom 21. bis 22. November statt. Der Stellvertreter des Wahlleiters hat am 18. Oktober nach Vorprüfung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Die zugelassenen Wahlvorschläge lauten wie folgt:
A) Gruppe der Kinder (vollendetes 10. bis vollendetes 13. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag.) Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 Wahlordnung: 7 Sitze, davon mindestens 3 weibliche Kandidatinnen und 3 männliche Kandidaten:
Weiblich: Lare Almeida Bento, Leni Bär, Luzie Butzke, Lara Dorscht, Merle Flüh, Leonie Lehmann, Nayara Mielke, Lara Röhr, Dana Rübhausen, Lina Marie Sachs, Marie Sachse, Liva Walter. Männlich: Pepe Ferl, Noa Foth, Rasmus Geffken, Emil Holtz, Nils Klöckner, Constantin Laudt, John-David Lemburg, Jonas Schwabl, Tylor Stender, Leon Trappe, Carlos Winter.
B) Gruppe der Jugendlichen (14 Jahre bis vollendetes 18. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag). Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 Wahlordnung: 7 Sitze, davon mindestens 3 weibliche Kandidatinnen und 3 männliche Kandidaten:
Weiblich: Patricia Burau, Nila Pasewald, Jasmin Tschöp, Lia Witzke. Männlich: Adrian Kasakewitsch, Ben Kleinwort, Dustin Koch, Nils Labudda, Damien Röhr, Luca Weisel.
Das Wählerverzeichnis liegt bis zum 17. November während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Neustadt zu jedermanns Einsicht aus. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle am 35. Tag vor Beginn der Wahl gemeldeten wahlberechtigten Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen, die seit mindestens dem 22. August 2023 mit dem Hauptwohnsitz in Neustadt gemeldet sind. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bei Vorliegen der Wahlrechtsvoraussetzungen auf Antrag bis zum 17. November 2023, 12.30 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Neustadt nachträglich eingetragen werden.
Wahlorte sind folgende (die Wahlräumlichkeiten sind am Wahltag ausgeschildert):
Dienstag, 21. November: 8 bis 12.30 Uhr Jacob-Lienau-Schule, 14 bis 19 Uhr Jugendcafé; Mittwoch, 22. November: 8 bis 10 Uhr Grundschule Neustädter Bucht; 11.15 bis 13.15 Uhr Küstengymnasium, 14 bis 16 Uhr Jugendcafé.
Bei der Wahl ist der Schüler-, Kinder- beziehungsweise Personalausweis oder Pass bereitzuhalten. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Auf dem Stimmzettel werden die Wahlvorschläge gruppenweise in alphabetischer Reihenfolge der Namen aufgeführt. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dabei hat jede bzw. jeder Wahlberechtigte für jede Gruppe fünf Stimmen, insgesamt höchstens zehn Stimmen. Die fünf Stimmen für jede Gruppe können auf die verschiedenen Kandidatinnen und/oder Kandidaten beliebig verteilt werden. Für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten kann dabei jedoch nur eine Stimme abgegeben werden. Die Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter. (red)