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Alexander Baltz

Wo kann ich mich impfen lassen?

Impfstart gegen Corona in Schleswig-Holstein
Zunächst wird nur in den Impfzentren geimpft, beim Hausarzt ist das noch nicht möglich.

Zunächst wird nur in den Impfzentren geimpft, beim Hausarzt ist das noch nicht möglich.

Ostholstein. Seit dem 29. Dezember können die Menschen in Schleswig-Holstein sich Termine für das Impfen gegen das Coronavirus besorgen. Viele sind jedoch unsicher und wissen nicht, an wen sie sich dafür wenden können.
Fest steht: Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in Alten- und in Pflegeheimen haben Vorrang und werden zuerst geimpft. Hierfür sind bereits seit dem 27. Dezember mobile Impfteams im ganzen Land unterwegs und besuchen die Einrichtungen. Betroffene Angehörige erhalten dazu die nötigen Informationen von der jeweiligen Heimleitung.
 
 
Für alle anderen Impfberechtigten sind wie seit Wochen bereits bekannt landesweit verschiedene Impfzentren eingerichtet worden (der reporter berichtete) oder werden noch eingerichtet. Im Kreis Ostholstein sollen insgesamt drei Impfzentren (Eutin, Lensahn und Bad Schwartau) in Betrieb gehen. Ab dem 4. Januar wird aber zunächst nur das Impfzentrum in Eutin einsatzbereit sein, die anderen folgen später.
 
 
Die Impfung wird nach dem Grundsatz: „Die am stärksten Bedrohten zuerst!“ durchgeführt. Zu Anfang werden nur die nachfolgend genannten Gruppen geimpft: Mitarbeiter*innen in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflege, in der Notfallrettung, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in einer medizinischen Einrichtung, in der primär onkologische, immunsupprimierte oder dialysepflichtige Patienten behandelt werden oder in der für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten i.S.d. § 2 CoronaImpf-VO durchgeführt werden und alle Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Die Impfung ist grundsätzlich für alle kostenlos.
 
 
Was ist mit allen anderen, die sich impfen lassen möchten?
Geplant ist die Einteilung der Impfberechtigten und Impfwilligen in verschiedene Stufen, unterteilt nach Lebensalter, Beruf und Vorerkrankungen und/oder chronischen Krankheiten (Risikopatienten). Erst in der letzten Stufe sollen die verbliebenen, gesunden Menschen im Alter von unter 60 Jahren geimpft werden. Alle anderen haben immer Vorrang. Eine Impfung in der Hausarztpraxis ist durch die besonderen logistischen Anforderungen des Impfstoffes der Firma BioNTech und die nötige Tiefkühlung aktuell noch nicht möglich.
 
 
Im Impfzentrum Eutin (Markt 7-8) stehen vom 4. Januar bis zum 31. Januar täglich bis zu 280 Termine zur Verfügung, zu denen man sich anmelden muss, entweder per Telefon (116117) oder über das Internet auf der Seite www.impfen-sh.de. Hier wählt man einfach seinen Landkreis und das Impfzentrum aus und kann sich dann online anmelden. Fragen können über das Bürgertelefon des Landes unter Tel. 0431/797 000 01 oder per E-Mail an corona@lr.landsh.de geklärt werden. Übrigens: Den Standort bei der Terminanfrage/-buchung kann man unabhängig vom Wohnort selbst auswählen. (ab)


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