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Ines Rosenow
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ZVO: Umstellung der Gebührenbescheide Abfall

Sierksdorf. Der ZVO informiert, dass es ab dem Jahr 2024 eine wesentliche Änderung bei den Abfallgebührenbescheiden geben wird. Ab sofort wird es für die aktuellen Jahresgebühren im Bereich Abfall nur noch einen Zahlungstermin zum 31. Dezember eines Jahres geben, die ursprüngliche Aufteilung in zwei Halbjahresbeiträge entfällt. Aufgrund dieser Änderung werden die Abfallgebührenbescheide 2024 in diesem Jahr erst im Mai 2024 erstellt und verschickt.

Diese Umstellung ist das Ergebnis einer gründlichen Analyse der aktuellen Prozesse in der Abfallwirtschaft. Insbesondere die Teilung der Jahresabfallgebühren auf zwei Zahlungstermine führte zu diversen Komplexitäten, insbesondere bei Veränderungen des Behälterbestandes bei Kundinnen und Kunden. Durch die Reduzierung auf ein Zahlungsziel zum Jahresende können diese Komplexitäten deutlich reduziert werden.

Der ZVO ist sich bewusst, dass diese Umstellung eine einmalige Belastung für Kundinnen und Kunden darstellen kann. Der ZVO empfiehlt, sich entsprechend vorzubereiten und sicherzustellen, dass genügend finanzielle Mittel am Jahresende dafür reserviert sind. Allerdings glaubt der ZVO, dass der langfristige Vorteil in der Vereinfachung und Effizienz der Abwicklung überwiegt. (red)


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