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Empfehlung der STIKO zum Meningokokken-Schutz

Babys und Kleinkinder haben das größte Risiko für eine Meningokokken-Erkrankung. Foto: GSK/akz-o

Babys und Kleinkinder haben das größte Risiko für eine Meningokokken-Erkrankung. Foto: GSK/akz-o

Bild: Marc-Antonio Manuguerra

Zum Schutz von Babys und Kleinkindern vor sehr seltenen, aber potenziell lebensgefährlichen Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlung erweitert. Für einen bestmöglichen Schutz wird ab sofort auch die Meningokokken-B-Impfung standardmäßig empfohlen. Bisher stand nur die Impfung gegen Meningokokken C im STIKO-Impfkalender. Die Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden, da das höchste Erkrankungsrisiko für Babys und Kleinkinder besteht, weil ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Eltern älterer Kinder sollten sich auch über Nachholimpfungen informieren. Zusätzlich möglich ist die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird.

Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb von wenigen Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen.

 

Kinderärztin/Kinderarzt nach Empfehlung fragen

Die Empfehlung der STIKO hat eine hohe Relevanz, wenn es um eine Impfentscheidung geht. Vor allem aber dem Gespräch mit der Kinderärztin oder dem -arzt kommt eine entscheidende Rolle bei der Impfaufklärung zu. Mit ihrer Expertise und Erfahrung tragen sie wesentlich dazu bei, dass Müttern und Vätern die Unsicherheit genommen wird, für ihre Kinder eine Impfentscheidung zu treffen. Bei der Kinderärztin beziehungsweise dem Kinderarzt sollten Eltern nach einer klaren Empfehlung fragen. Als Hilfe für das Aufklärungsgespräch steht für Eltern unter www.meningitis-bewegt.de eine Checkliste zum Download bereit, um die wichtigsten Fragen griffbereit zu haben.

 

Bereits jetzt hohe Wahrscheinlichkeit der Kostenerstattung

Mit einer STIKO-Empfehlung hängt auch die Kostenübernahme zusammen. Die ab sofort standardmäßig empfohlene Meningokokken-B-Impfung wurde auch schon vorher von vielen Kassen erstattet. Nach der Empfehlung folgt nun der einige Monate andauernde, offizielle Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie, womit die Meningokokken-B-Impfung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen wird. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten schon zum jetzigen Zeitpunkt erstattet werden - das kann direkt bei der eigenen Krankenkasse angefragt werden. (akz-o)


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