Marlies Henke

Trauermonat November

Der November ist der Monat der Besinnung. Er wird wegen der Tage des Totengedenkens auch als Trauermonat bezeichnet. Die wichtigsten Infos zu den Gedenktagen Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag gibt es hier im Überblick.
Am 2. November feiert die katholische Kirche Allerseelen, den Gedenktag für alle Verstorbenen. Katholiken beten an diesem Tag im Gottesdienst für die Toten, besuchen gemeinsam die geschmückten Gräber und zünden Kerzen an. Allerseelen geht auf das Jahr 998 zurück, als der Abt des französischen Benediktinerklosters Cluny das Gedenken an die Verstorbenen am 2. November anordnete. Papst Benedikt XV. führte Allerseelen im Jahr 1915 für die gesamte Kirche ein. In Deutschland ist Allerseelen kein gesetzlicher Feiertag.
Seit 1952 gibt es den Volkstrauertag, der immer zwei Sonntage vor dem 1. Advent begangen wird. In Deutschland ist der Volkstrauertag ein staatlicher Gedenktag zur Erinnerung an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Die zentrale Gedenkstunde findet jedes Jahr mit einer Rede des Bundespräsidenten im Deutschen Bundestag statt.
Am letzten Sonntag vor dem 1. Advent feiern die evangelischen Christen den Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt. Eingeführt wurde er im Jahr 1816 von weltlicher Seite: König Friedrich Wilhelm III. bestimmte diesen Sonntag für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Mit Gottesdienst und Gräberbesuch gedenken evangelische Christen seitdem der Verstorbenen.
Totensonntag, Allerseelen und der Volkstrauertag sind in Deutschland als sogenannte stille Tage geschützt. Je nach Bundesland schreibt das Feiertagsgesetz besondere Einschränkungen vor. Wie vielerorts sind zum Beispiel auch in Schleswig-Holstein am Volkstrauertag und am Totensonntag von 6 bis 20 Uhr alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, die dem ernsten Charakter dieser Tage nicht entsprechen. Zudem müssen Arbeitgeber den Beschäftigten und Auszubildenden Gelegenheit geben, am Gottesdienst teilzunehmen. (he)


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