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Kristina Kolbe

Unfallhäufung in der Großbaustelle – wie breit ist ihr Fahrzeug?

Das bloße Befahren des linken Fahrstreifens mit einer Fahrzeugbreite von mehr als 2,20 Metern wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro geahndet.

Das bloße Befahren des linken Fahrstreifens mit einer Fahrzeugbreite von mehr als 2,20 Metern wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro geahndet.

Ratekau. Mit Einrichten der „4+0 – Führung“ in der Großbaustelle zwischen den Anschlussstellen Lübeck-Zentrum und Ratekau ereignen sich dort zurzeit zahlreiche Verkehrsunfälle. Es kommt zu seitlichen Kollisionen zwischen links- und rechtsfahrenden Fahrzeugen.
 
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass links fahrende Fahrzeuge häufig breiter sind als die dort erlaubten 2,20 Meter.
 
Viele Fahrzeugführer sind sich der Tatsache, dass ihr Fahrzeug schon zulassungsrechtlich über eine Fahrzeugbreite von 1,95 bis 1,98 Meter verfügt, nicht bewusst. Rechnerisch muss nun noch die jeweilige Breite der Außenspiegel hinzugefügt werden, was zu einer tatsächlichen Breite von über 2,20 Meter führt.
 
Dies betrifft nicht nur Fahrzeugtypen wie Kleintransporter und „Sprinter“, sondern oft auch Großraumfahrzeuge (SUV).
 
Fahrzeugführer dieser Fahrzeuge sollten sich daher vor Antritt der Fahrt über das genaue Maß ihrer Fahrzeuge informieren. Ferner sollten Firmen ihre Fahrer über dieses Problem informieren.
 
Das bloße Befahren des linken Fahrstreifens mit einer Fahrzeugbreite von mehr als 2,20 Metern wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro geahndet. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 55 Euro.
 
Erschwerend kommt darüber hinaus der Umstand hinzu, dass bei der Schadensregulierung zusätzlich versicherungstechnische Probleme auftauchen könnten. (red)


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