Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von reetgedeckten Gebäuden
28.12.2018
Amt Ostholstein Mitte. Gemäß § 24 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Januar 2017, wird zur Abwehr von Brandgefahren folgendes angeordnet: Am 31. Dezember und am 1. Januar dürfen pyrotechnische…