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Ersatzneubau der "Aalbeek-Brücke" auf der B 76 in Niendorf/Ostsee: Vollsperrung wurde am heutigen Freitag aufgehoben

Der Neubau der "Aalbeek-Brücke" wurde am gestrigen Donnerstag fertiggestellt! Seit heute mittag ist die Vollsperrung der B 76 wieder aufgehoben. (Foto: René Kleinschmidt)

Der Neubau der "Aalbeek-Brücke" wurde am gestrigen Donnerstag fertiggestellt! Seit heute mittag ist die Vollsperrung der B 76 wieder aufgehoben. (Foto: René Kleinschmidt)

Niendorf/Ostsee. Wie bereits berichtet lässt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, seit Dezember 2017 den Ersatzneubau des Brückenbauwerks B 76 über die Aalbeek in Niendorf/Ostsee herstellen. Mit der Ausführung ist das Bernhard Becker Bauunternehmen aus Meppen beauftragt.

Das im Jahr 1954 errichtete Brückenbauwerk musste aufgrund seines Alters und Zustandes erneuert werden. Der Neubau des Bauwerks erfolgte mittels Errichtung einer Stahlbetonplattenbrücke unter Vollsperrung der B 76 im Bauwerksbereich.

"Die Arbeiten an der neuen Brücke liegen voll im Zeitplan, so dass die Vollsperrung der B 76 wie vorgesehen am heutigen Freitag, dem 8. Juni 2018, wieder aufgehoben werden konnte," berichtet Jens Sommerburg, Leiter der Niederlassung Lübeck des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Für die noch erforderlichen Restarbeiten, die bis Mitte Juli 2018 andauern, wird die B 76 allerdings im Bauwerksbereich werktags halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit mit einer Ampel geregelt.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bittet, sich auf die erforderlichen Arbeiten einzustellen.

Die B 76 war in Niendorf/Ostsee seit Mitte Dezember ab Höhe Hafenstraße sowie ab Parkplatz Sydowstraße/neuer Edeka-Markt voll gesperrt. Viele nutzten die Umleitung durch die Strandstraße.

Die Umleitung durch die Niendorfer Strandstraße forderte von allen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern sowie Urlaubern, Tagesgästen und Lieferanten über ein halbes Jahr viel Geduld und Nerven. Die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und das Einrichten des absoluten Halteverbots werden nach Aufhebung der Vollsperrung auch in Kürze wieder aufgehoben, bleibt laut Ordnungsamt aber erst einmal noch bestehen. R.K.


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