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Gesche Muchow

Corona: Land S-H verschärft Testpflicht

Künftig müssen Besucherinnen und Besucher grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

Künftig müssen Besucherinnen und Besucher grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Wie bereits in der letzten Woche angekündigt, hat die Landesregierung nun eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Künftig gelten neue Testregeln in Pflegeheimen.
 
Bislang mussten Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet waren. Diese Regelungen werden mit der Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung nun angepasst. Künftig müssen Besucherinnen und Besucher grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Damit will die Landesregierung das Schutzniveau der Pflegeeinrichtungen verbessern, und Besuche weiterhin ermöglichen.
 
Regelmäßige Tests auch für geimpfte Beschäftigte
Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich, sofern sie geimpft oder genesen sind, regelmäßig spätestens alle 72 Stunden auf das Virus testen. Ungeimpfte Beschäftigte müssen weiterhin täglich getestet werden. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, ein entsprechendes Testangebot für Mitarbeitende und Besuchende vorzuhalten, die Kosten können sie wie bisher abrechnen.
 
Weitere Änderungen geplant
Alle übrigen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben zunächst unverändert. Wie bereits angekündigt, werden umfassendere Anpassungen der Verordnung noch im November in einer Folgeverordnung in Kraft treten.
 
Alle Neuigkeiten zu diesem Thema sowie die aktuellen Fallzahlen für Deutschland, Schleswig-Holstein und Ostholstein finden Sie auch in unserem Corona-Newsticker auf www.der-reporter.de und mittwochs und samstags in unserer Printausgabe. (red/gm)


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