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Gesche Muchow

Corona-Krise: Unterstützung für private Vermieter 

Momentan dürfen Ferienwohnungen und -häuser nicht vermietet werden. Den privaten Vermietern sind bereits empfindliche, finanzielle Einbußen entstanden.

Momentan dürfen Ferienwohnungen und -häuser nicht vermietet werden. Den privaten Vermietern sind bereits empfindliche, finanzielle Einbußen entstanden.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Wer privat an Touristen vermietet und Corona-Regelungen Einbußen hat, kann jetzt auch finanzielle Hilfen oder Darlehen beantragen.
 
Bisher gab es für private touristische Vermieter keine Hilfen, um einen pandemie-bedingten, finanziellen Engpass abzumildern. Dies ändert sich nun: Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz gab bekannt, dass sich ab sofort der Adressatenkreis des Soforthilfe-Zuschussprogramms des Bundes erweitert, ebenso wie der des vom Land aufgelegten Mittelstands-Sicherungsfonds.
 
Zuschuss-Programm
„In Abstimmung mit dem Bund haben wir beim Zuschuss-Programm den Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt und um eine gewerberechtliche Komponente ergänzt“, sagte Buchholz. Sofern ein Vermieter an einen Mieter nicht länger als sechs Wochen vermiete, zusätzliche Dienstleistungen wie zum Beispiel Endreinigung oder Frühstück anbiete und auch fortlaufend und geschäftsmäßig Werbung betreibe, sei von einem „gewerblichen Gepräge“ auszugehen. Diese Gruppe könne ab sofort ebenfalls Hilfe aus dem Bundesprogramm in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss im Haupterwerb ausgeübt werden.
 
In Schleswig-Holstein stellen private Vermieter von Unterkünften mit bis zu zehn Gästebetten ein Drittel der Gesamt-Gästebettenkapazität im Land. „Sie sind damit ein elementarer Bestandteil unserer touristischen Infrastruktur und haben durch das Beherbergungsverbot erhebliche Einbußen zu verkraften“, ergänzte Buchholz.
 
Mittelstands-Sicherungsfonds
Das Land ermöglicht privaten Vermietern ab sofort, unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen aus seinem Mittelstands-Sicherungsfonds zu beantragen. Buchholz erläuterte hierzu: „Voraussetzung ist, dass die privaten Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern dies haupterwerblich und zu rein touristischen Zwecken betreiben. Und sie müssen ein durch die Corona-Krise ausgelösten Liquiditätsengpass nachweisen.“
 
Haupterwerblich:
„Haupterwerb bedeutet vereinfacht gesagt: Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder dem touristischen Gewerbebetrieb machen mehr als 50 Prozent im Vergleich zu sonstigen Einnahmequellen aus“, ergänzte er.
 
Entsprechende Informationen & Antragstellung gibt es bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
 
Lübecker Bucht
Die Tourismusagentur Lübecker Bucht (TALB) zeigte sich sehr erfreut darüber, dass das beharrliche Einwirken seitens der Tourismusverbände, das auch von der TALB aktiv unterstützt wurde, nun positiv beantwortet wurde. Gleichzeitig teilte TALB-Vorstand André Rosinski mit, dass sich der Deutsche Tourismusverband weiterhin auf Bundesebene bemühe, auch Anbieter von Ferienunterkünften, die im Nebenerwerb vermieten, Zugang zu Liquiditätshilfen und Zuschüssen zu verschaffen. Diese sind aktuell bei den Hilfsprogrammen noch nicht berücksichtigt. (red/gm)


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