Petra Remshardt

Klare Regeln für Campingplätze

Für viele Menschen sind Campingplätze Orte der Erholung.

Für viele Menschen sind Campingplätze Orte der Erholung.

Öffnung für alle straßentauglichen Wohnwagen, größere Sicherheitsabstände für sogenannte „Tiny Houses“ - das sind die neuen Regeln.
Schleswig-Holstein. Ein Zelt, ein Grill und über sich den Sternenhimmel - für viele Menschen ist Campen Ausgleich zum stressigen Arbeitsleben. Doch wer beim Thema Camping nur an Zelt und Wohnwagen denkt, irrt: Seit einigen Jahren werden sogenannte „Tiny Houses“ und Mobilheime immer beliebter. Für diese beweglichen Häuser im Miniaturformat gab es in Schleswig-Holstein bislang noch keine Regelung.
Nun hat sich das Landeskabinett auf eine Anpassung der Campingplatzverordnung geeinigt, die die Sicherheitsregeln in Hinblick auf die Tiny Houses festschreibt und noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. In den vergangenen Jahren hätten sich zwei Typen von mobilen Häusern etabliert: Eher wohnwagenähnliche sowie nahezu unbewegliche Modelle. „Dieser Entwicklung tragen wir nun besser Rechnung“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote.
Sicherheitsabstände für den Brandschutz
Für diese unterschiedlichen Typen gelten in Zukunft unterschiedliche Voraussetzungen. So dürfen Mobilheime und Tiny Houses nur auf normalen Campingplätzen stehen, wenn sie beispielsweise im Brandfall schnell auf ihren Rädern entfernt werden können. Unbeweglichere Häuser müssen auf die Wochenendplätze ausweichen - hier sind größere Sicherheitsabstände vorgesehen.
Maximalhöhe fällt
Bislang galt auf Campingplätzen eine Höhenbegrenzung von 3,5 Metern für Wohnwagen und -mobile. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, erklärte Grote. In Zukunft dürfen auf Campingplätzen alle Wohnwagen abgestellt werden, die für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Die neue Verordnung enthält nun auch den eindeutigen Hinweis, dass Camping- und Wochenendplätze nur dem Erholungswohnen nach § 10 der Baunutzungsverordnung dienen. Im Klartext heißt das: Es ist nicht erlaubt, seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz zu haben - sei es im Zelt, im Wohnwagen, im Tiny House oder im Mobilheim. „Die Neufassung erhält auch einen ausdrücklichen Hinweis auf das geltende Bundesrecht, wonach für Wochenendplätze auf Campingplätzen eine Bauleitplanung erforderlich ist. Das Einhalten der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sollte dadurch noch besser gelingen“, sagte Grote. (red)


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