

Neustadt. Die Stadt weist darauf hin, dass ausgewählte Haushalte im Stadtgebiet am sogenannten Mikrozensus teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsbefragung zur Bevölkerungs- und Arbeitsmarktsituation, die jährlich vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt wird. Grundlage ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.
Alle betroffenen Haushalte erhalten vorab ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, eine Kurzinformation mit Hinweisen zum Zweck, zur Durchführung und zu den rechtlichen Grundlagen der Erhebung sowie ein Faltblatt mit ausgewählten Ergebnissen vergangener Befragungen. Die Befragung erfolgt über das gesamte Jahr 2025 hinweg. In diesem Zeitraum kann es also sein, dass einzelne Haushalte zur Teilnahme ausgewählt werden.
Die Erhebung wird von geschulten Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und besonders auf den Datenschutz achten. Zur Datenerfassung setzen sie Laptops ein – deren Einsatz ist datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich. (red)